Hotline zur NRW-Soforthilfe für Handwerksbetriebe

Voraussichtlich ab Freitagmittag (27. März) stehen die Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 für kleine Unternehmen bereit, die wegen der Corona-Krise in eine Notlage geraten sind. Handwerksbetriebe finden die Anträge mit einem Erklärvideo über die Website der Handwerkskammer (HWK) Münster (www.hwk-muenster.de) oder direkt auf der Website der Bezirksregierung Münster (www.bezreg-muenster.de). Die Anträge können nur digital ausgefüllt werden. Darauf weist die HWK hin. Sie empfiehlt Betriebsinhabern ohne Online-Zugang zunächst in ihrem beruflichen und familiären Umfeld eine Lösung zum Herunterladen und Bearbeiten des Formulars zu suchen.

Für Fragen zum Ausfüllen des Formulars schaltet die HWK die Telefonhotline 0251 5203-888. Dort geben Berater am Freitag von 12 bis 17 Uhr, am Samstag von 8 bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 bis 16 Uhr Auskunft und Hilfestellungen.

Die NRW-Soforthilfe umfasst Zuschüsse des Bundes und des Landes. Sie soll die Folgen der Corona-Krise abfedern, die wirtschaftliche Existenz sichern und akute Finanzierungsengpässe überbrücken. Im Handwerk kommt sie Soloselbstständigen und Unternehmen bis 50 Beschäftigte zugute. Die Soforthilfe ist in drei Größenklassen unterteilt.

www.hwk-muenster.de

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