Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hatte die chinesische Regierung seit dem 28. März 2020 die Einreise von Ausländern generell ausgesetzt. Für Inhaber gültiger Aufenthaltsgenehmigungen gelten nun neue Regelungen, die die Wiedereinreise vereinfachen.
Die chinesische Regierung hat nun bekannt gegeben, dass Personen aus europäischen Ländern (siehe nachstehenden Link), die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen (für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) verfügen, bei den chinesischen Auslandsvertretungen in diesen Ländern kostenlos und ohne Einladung ein Visum für China beantragen können. Die entsprechenden Personen müssen sich nach der Einreise an die Vorschriften der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Epidemien halten, d.h. auch die 14-tägige Quarantänepflicht bleibt bestehen.
Weiterführende Informationen zur neuen Einreiseregelung finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Deutschland:
http://de.china-embassy.org/det/sgyw/t1805882.htm
Informationen zu den von der Deutschen Handelskammer in China durchgeführten Charterflügen finden Sie auf der AHK-Webseite:
https://china.ahk.de/charterflight