Heute ist es von staatlicher Seite vorgeschrieben, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge – dazu gehören neben den LKWs auch Kleintransporter und PKWs – mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen und jeder Fahrer eine individuelle Fahrerkarte – auch Tachograf genannt – erhält, auf der später die Lenk- und Ruhezeiten verzeichnet sind. Die Rechtsgrundlage in Europa findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und in der Fahrpersonalverordnung, danach galt die Verordnung EU 165/2014, der Manipulationsschutz gestärkt wurde. Die gesammelten Daten können auch von staatlichen Institutionen – wie dem Zoll und der Polizei – ausgelesen werden.
Das grundsätzliche Ziel des Einsatzes der neuen Tachographen ist, die Verkehrssicherheit noch weiter zu verbessern und die Rechte der Fahrer zu stärken. Auf der digitalen Fahrerkarte werden die persönlichen Daten des Fahrers selbst und sein Fahrverhalten aufgezeichnet, außerdem zeichnet er auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und Standzeiten auf. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss die Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen ausgelesen und das Datenmaterial sicher archiviert werden. Die Frist für die Auslesung der Fahrzeugkarte liegt bei 90 Tagen.
Fahrerdaten fehlerfrei sammeln und archivieren
Für das Auslesen der Fahrerdaten werden bis heute Kartenleser für Fahrerkarten genutzt. Dabei erfolgt der Download der Daten teilweise immer noch manuell, doch immer mehr Unternehmen – ganz unabhängig von der Größe – setzen auf die technologische Entwicklungen in der Telematik. Seit dem 15. Juni 2019 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in allen gewerblich genutzten Fahrzeugen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bzw. Kleinbussen mit einer Transportkapazität von 8 Personen und Fahrer, die neu zugelassen werden, intelligente Tachographen eingebaut werden müssen. Diese neuen Fahrtenschreiber sehen einen Modus für die Fernauslesung vor, sodass sich die Fehlerquellen eines manuellen Auslesens per Downloadkey vermeiden lassen und der Zugriff auf die Daten auch dann erfolgen kann, wenn das Fahrzeug unterwegs ist.
Um ein besseres Verständnis für den Vorgang der automatischen Datensammlung, der Übertragung und rechtskonformen Archivierung zu erhalten, sollen hier noch einmal die wichtigsten Punkte erwähnt werden, die hier relevant sind. Bei einem digitalen Fahrtenschreiber handelt es sich um ein Gerät, das das Datum und Kennzeichen des Fahrzeuges sowie seine Fahrgeschwindigkeit aufzeichnet. Gleichzeitig werden sämtliche Aktivitäten des Fahrers erfasst – neben den Lenk- und Ruhezeiten gehören Fahrtunterbrechungen und Bereitschaftszeiten der Fahrer dazu. Außerdem wird das Fahrverhalten des Fahrers bereits während der Fahrt analysiert, sodass Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit oder Manipulationen erfasst werden.
Ferndownload der ddd.-Dateien
Die gesammelten Daten werden anschließend als „.ddd“-Dateien gespeichert. Das Unternehmen muss eine gesetzliche Archivierungsfrist von einem Jahr einhalten, während der die Behörden einen Zugriff darauf fordern können. Mithilfe von telematischen Lösungen kann dieser Download auch aus der Ferne erfolgen, wird wesentlich vereinfacht und die Sicherheit nimmt zu. Dabei werden alle gespeicherten Daten drahtlos heruntergeladen und auf einer gesicherten Cloud abgelegt. Parallel zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten, deren Überschreitung zu Strafzahlungen führen könnten, werden die Daten auch auf Integrität und Vollständigkeit überprüft. Dies ist ein wesentlicher Aspekt, um eventuelle Manipulationen frühzeitig erkennen zu können.
Aus planerischer Sicht bietet der Ferndownload der Daten noch andere Vorteile, und für den Flottenmanager im Unternehmen die Möglichkeit eines optimierten Einsatzes der Fahrzeuge und Fahrer ohne Verstoß gegen geltende Regeln. Längerfristig profitiert das Unternehmen finanziell, doch auch die Umwelt wird durch eine bessere Streckenführung weniger belastet.