Mehrere hunderttausend deutsche Arbeitnehmer sind im Vereinigten Königreich beschäftigt. Für sie galt bis Ende 2020 die Arbeitnehmerfreizügigkeit – eine Regelung der EU zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten. Mit dem Austritt entfallen diese Privilegien.
Großbritannien hat ein punktebasiertes Einwanderungssystem (point-based immigration system) eingeführt, das die Visavergabe regelt. Es gibt außerdem Änderungen im Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger. Umgekehrt wird der Zugang für britische Arbeitnehmer in Deutschland schwieriger. Wie sieht es mit der Sozialversicherung bei der Entsendung aus? Muss bei einem längeren Aufenthalt möglicherweise ein Einwanderungskrankenzuschlag (Immigration Health Surchage) gezahlt werden? Welche Geschäftsreisen nach UK sind noch gestattet, und wie sieht es aus mit der Erbringung von Dienstleistungen in UK?
Rechtsanwältin Dr. Sybille Steiner, Partner, Irwin Mitchell LLP, London, wird am 16. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr über die Neuerungen und Besonderheiten informieren.
Das Teilnahmeentgelt beträgt 60,- Euro. Details und Anmeldung: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/grossbritannien-after-brexit
Das Online-Seminar wird über Microsoft Teams durchgeführt.