Bei Beamten gibt es in Bezug auf die private Krankenversicherung eine Besonderheit: die Beihilfe. So erhalten Beamte für die hier anfallenden Kosten einen Zuschuss von ihren jeweils zuständigen Dienstherren. Dieser Zuschuss gilt ebenfalls für nicht berufstätige Familienangehörige.
Allgemeines zur privaten Krankenversicherung und Beihilfe für Beamte
Beamte sind zum Beispiel Bundes- und Landesbeamte, Finanzbeamte sowie Polizeibeamte und weitere. Diese sind generell von der Versicherungspflicht befreit, sodass sie zu jeder Zeit zu einer privaten Krankenversicherung wechseln können.
Zu welcher privaten Versicherung gewechselt wird, bleibt im Allgemeinen dem Beamten selbst überlassen. Allerdings muss hier beachtet werden, dass die Beihilfe des Dienstherrn nicht die kompletten Kosten der privaten Krankenversicherung übernimmt. Normalerweise trägt der Dienstherr jedoch immerhin 50 Prozent der zu bezahlenden Entgelte. Für Kinder und Ehepartner liegt der Prozentsatz jedoch etwas höher: in der Regel bei 70 oder auch 80 Prozent. Die restlichen Kosten müssen dann selbst beglichen werden oder es wird ein sogenannter Beihilfeergänzungstarif von einer privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen. Diese Tarife sind speziell auf Beamte zugeschnitten, wodurch die Kostenrisiken bezüglich der Gesundheitsvorsorge dementsprechend sehr gezielt abgewendet werden können. Weitere, ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet der Beihilferatgeber.
Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfe bekommt jedoch nicht jeder. Berechtigt hierfür sind:
- Finanzbeamte
- Landesbeamte
- Bundesbeamte
- Beamte im Ruhestand
- Richter
- Kinder sowie ebenfalls Hinterbliebene der bezeichneten Beamtengruppen
- alle Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden
Die Beihilfe für Beamte
Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge, die dem Beamtenrecht entstammt. Diese soll der Versicherungsfreiheit von Beamten Rechnung tragen. So können Beamte zu jeder Zeit in eine von ihnen gewünschte private Krankenversicherung wechseln. Hier muss der Dienstherr dann, nach dem Beihilfe-Konzept, eine soziale Verantwortung gegenüber seinen Beamten sowie deren Familien übernehmen. Das bedeutet, dass sich der Dienstherr nicht nur an den Kosten für Krankheit und Pflege, sondern ebenfalls an der Geburt beteiligt. Somit ist die Beihilfe ihrer Art nach eine ergänzende Hilfeleistung, die abseits der Bezüge gewährt wird.
Allerdings muss hier beachtet werden, dass die jeweiligen Regelungen zur Beihilfe in den verschiedenen Bundesländern voneinander abweichen. Dementsprechend ist es notwendig, dass sich Beamten sowie ebenfalls Beamten-Anwärter vorab über die in ihrem Bundesland geltenden Richtlinien informieren und das natürlich bevor eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird.