Was bei der eigenen Homepage zu beachten ist: Eine Untersuchung von Eurostat, dem statischen Amt der Europäischen Union, hat ergeben, dass in Deutschland mehr als 80 Prozent aller Unternehmen mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten sind. Deutschland liegt mit diesem Wert dabei im europäischen Mittelfeld. Der Aufwand für die Erstellung einer eigenen Homepage ist mittlerweile relativ gering. Natürlich kann die Aufgabe einer Werbeagentur übertragen werden, die in kürzester Zeit eine passende Internetpräsenz erstellt. Mit Hilfe von Homepage-Baukästen, die fast alle großen Internet-Service-Provider anbieten, kann jedes Unternehmen aber eine einfache Homepage auch selbst gestalten und pflegen – und zwar ohne besondere Vorkenntnisse. Gerade bei diesem Vorgehen werden aber schnell die rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der eigenen Homepage beachtet werden müssen, zur Stolperfalle.
Es dürfte sich von selbst verstehen, dass Texte und Bilder von einer anderen Inter-netseite im Regelfall nicht auf die eigene Internetseite übernommen werden dürfen, auch wenn dies technisch einfach machbar wäre. Texte und Bilder, aber auch der grafische Gesamteindruck einer Internetseite können urheberrechtlich geschützt sein. Die Übernahme fremder Inhalte oder Gestaltungselemente kann dann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und zu teuren Abmahnungen führen. Vor allem bei der Verwendung von Fotos sollte deren Herkunft genau geklärt werden.
Häufig werden auch Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt. Internetseiten gelten juristisch als Telemediendienst, so dass die gesetzlichen Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) zur Anwendung kommen. Das TMG listet eine ganze Reihe von Pflichtinformationen auf, die typischerweise im Impressum aufgeführt werden. Danach müssen unter anderem Name und Anschrift des Anbieters der Homepage angegeben werden. Bei Unternehmen wie einer GmbH oder einer AG sind zusätzlich die Angaben zu den Vertretungsverhältnissen (Geschäftsführer bzw. Vorstand) und die Registerdaten erforderlich. Soweit die geschäftliche Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich einer Aufsichtsbehörde fällt, kann auch diese anzugeben werden. Weit verbreitet ist dagegen der Irrglaube, dass auch die Steuernummer auf der Homepage veröffentlicht werden muss. Das TMG besagt nur, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben ist – sofern eine solche zugeteilt wurde. Wer über eine solche Nummer nicht verfügt, muss nicht ersatzweise seine Steuernummer angeben. Auf der anderen Seite ist der Veröffentlichung der Steuernummer immerhin unschädlich.
Weiter verlangt das Gesetz Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktauf-nahme ermöglichen. Typisch ist insoweit die Angabe einer E-Mail-Adresse. Ob neben der E-Mail-Adresse zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss, wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen. Gleiches gilt für die Frage, ob nicht statt der E-Mail-Adresse auch ein Kontaktformular ausreichen kann. Um möglichst keine Angriffsfläche zu bieten, empfiehlt es sich weiterhin, sowohl die E-Mail-Adresse als auch die Telefonnummer anzugeben.
Neben dem Impressum ist häufig auch eine Datenschutzerklärung erforderlich, in der für den Nutzer der Internetseite verständlich erklärt werden soll, in welchem Umfang Daten über ihn erfasst und ausgewertet werden. Wenn beispielsweise zur Auswertung des Nutzerverhaltens auf Tracking-Dienste wie das kostenlose Angebot von Google Analytics zurückgegriffen wird, darf ein entsprechender Hinweis hierauf nicht fehlen. Es gibt mittlerweile schon einige gerichtliche Entscheidungen, wonach auch das Fehlen einer Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
Unternehmen, die in sozialen Netzwerken wie Facebook aktiv sind, sollten unbedingt darauf achten, auch dort die vorgenannten Pflichtinformationen bereitzuhalten. Rechtlich handelt es sich um einen eigenen Telemediendienst, wobei allerdings ein Verweis auf die eigene Homepage möglich ist – wofür jedoch einige Regeln zu beachten sind. Wichtig ist beispielsweise, dass der entsprechende Link direkt auf die Unterseite für das Impressum verweist und nicht auf die Startseite der Homepage. Sofern die Darstellungsmöglichkeiten beschränkt sind, kann dabei auch ein Verkürzungsdienst wie bit.ly eingesetzt werden.
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