Beamte haben hinsichtlich ihres Dienstverhältnisses einen anderen Status als Arbeitnehmer. Das macht sich auch im Bereich der Versicherungen bemerkbar. Es gibt grundsätzlich eine Reihe von relevanten privaten Versicherungen speziell für Beamte, da sich die Versicherungsregelungen im Vergleich zu jenen für Arbeitnehmer vielfach unterscheiden. Vier Versicherungsarten werden speziell für Beamte im öffentlichen Dienst empfohlen, um in jeder Hinsicht sinnvoll abgesichert zu sein.
Die wichtigsten Versicherungsmöglichkeiten für Beamte
Die Regelungen im Versicherungswesen unterscheiden sich bei Beamten und Angestellten deutlich. Das zeigt sich bereits bei der Krankenversicherung. So existiert für Beamte hier kein Arbeitgeberanteil, sondern stattdessen wird die sogenannte Beihilfe gezahlt. Der Dienstherr leistet dabei eine unmittelbare Beteiligung an den Kosten, die im Krankheitsfall und für Vorsorgeleistungen fällig werden. Voraussetzung ist jedoch eine private Krankenversicherung, da die Beihilfe im Falle einer gesetzlichen Versicherung nicht übernommen wird.
Auch Haftungsrisiken, die im Kontext der beruflichen Tätigkeit während der Dienstzeit entstehen, gilt es abzusichern, wie auch die mögliche Unfähigkeit, aus Krankheitsgründen den Beruf auszuüben. Daraus ergeben sich vier relevante Versicherungen, die sich speziell an Beamte wenden:
1) private Krankenversicherung
2) Diensthaftpflichtversicherung
3) Dienstunfähigkeitsversicherung
4) Rechtsschutzversicherung
Die private Krankenversicherung für Beamte
Auch wenn Beamte sich gesetzlich versichern dürfen, gilt eine private Krankenversicherung (PKV) als unabdingbar. Die Vorteile sind aufgrund der nur dann gewährten Beihilfezahlungen durch den Dienstherrn enorm. Es ist sinnvoll, sich detaillierte Informationen zur PKV für Beamte einzuholen, gerade auch im Hinblick auf einen Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosteneinsparung ist für Beamte erheblich und liegt, je nach Ausgangsbasis, bei 50 bis 70 Prozent.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
Beamte müssen nicht allein für jene Schäden haften, die im privaten Alltag vorkommen. Darüber hinaus können sie gegebenenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie im Rahmen ihrer Dienstzeit Schäden verursachen. Sollten Rechtsansprüche gegenüber Beamten entstehen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstanden sind, haftet der Arbeitgeber in der Regel nicht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Ab dem Zeitpunkt, an dem Beamtenanwärter den Status „Beamter auf Widerruf“ erreicht haben, lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Falle einer schweren Erkrankung, die ein Ausüben des Berufs nicht mehr möglich macht, gewährt diese Versicherung finanzielle Leistungen. Die Versorgungsleistungen des Dienstherrn greifen erst nach einer fünfjährigen Beschäftigung. Sie erfordern zudem die bereits erreichte Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Leistungen umfassen lediglich rund 50 Prozent des zuletzt erhaltenen Einkommens, sodass die Versicherung für eine deutliche finanzielle Verbesserung sorgt.
Die Unfallversicherung für Beamte
Obwohl die Versorgungsleistungen für Beamte sehr gut sind, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Dies gilt vor allem unter der Berücksichtigung, dass ein Unfall auch zur Invalidität führen kann, was meist mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden ist. So zählen Kapitalleistungen bei eventuellen Umbauten des Wohnbereichs ebenso dazu wie eine Unfallrente im Bedarfsfall. Die Versicherungsleistungen werden sowohl bei Unfällen im privaten Freizeitbereich gewährt als auch bei jenen, die in der Arbeit entstanden sind.