Rechtsform-Angaben müssen enthalten sein

Erfolgt eine Aufklärung nicht, so handelt der Werbende wettbewerbswidrig: Dies geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (Urteil vom 18. April 2013, Az.: I ZR 180/12). Im Rahmen einer Werbeanzeige für Elektronikprodukte hatte das werbende Unternehmen auch Angaben zu seinem Unternehmen aufgenommen. Dabei war jedoch die Rechtsform (im zu entscheidenden Fall „e.K.“ für eingetragenen Kaufmann) nicht enthalten.

Darin sieht das höchste deutsche Gericht für Wettbewerbsstreitigkeiten eine Irreführung durch Unterlassen. Nach dem Willen des Gesetzgebers gehöre es auch zu den wesentlichen Informationen, die im Rahmen einer Werbeanzeige dargestellt werden müssen, dass die Angaben zur Rechtsform enthalten sein müssen. Maßgebliches Argument für das Gericht ist dabei, dass der Betrachter der Werbung, der sich aufgrund dessen bereits zu einem Kauf entschließen kann, über seinen Vertragspartner alle erforderlichen Informationen erhalten muss, um ggf. auch Ansprüche wirksam durchsetzen zu können.
„Diese Entscheidung ist folgerichtig und durch Unternehmen zwingend umzusetzen. Im Rahmen von Werbeanzeigen, in dem Waren oder Dienstleistungen unter der Angabe von Preisen beworben werden, muss eine vollständige Angabe der Identität des werbenden Unternehmens erfolgen. Dazu gehört neben der Anschrift und Firmenbezeichnung selbstverständlich auch die Rechtsform, unter das werbende Unternehmen am Markt auftritt. Nach dieser Grundsatzentscheidung ist hier immer ein Wettbewerbsverstoß zu sehen, der zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen wird“, erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0.

Über volke2.0
volke2.0 ist seit mehr als 14 Jahren ausschließlich in den Bereichen Intellectual Property (Marken-, Wettbewerbs-, Patent- und Urheberrecht) und Informationstechnologierecht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung der Schnittemenge der beiden Gebiete: Intellectual Property and Information Technology. Die hochspezialisierten Fachanwälte betreuen national und international tätige E-Commerce / E-Business-Anbieter, EDV- und Software-Anbieter, Internet (Service) Provider, Werbe- / Marketingagenturen und Verlage.

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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