Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe für Selbstständige und Freiberufler, für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen bis Ende 2020 verlängert: Branchenübergreifend stehen dafür knapp 25 Milliarden Euro bereit. Wer seinen Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken musste, kann die ihm zustehende Unterstützung aber nur mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes beantragen. Die S&P Steuerberatung aus Münster, Teil der HLB Schumacher-Gruppe, bezieht zu der Verlängerung der Überbrückungshilfen Stellung.
„Besonders personalkostenintensive Unternehmen profitieren nun stärker von der Überbrückungshilfe als in der ersten Phase. Denn Personalkosten werden nun mit einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent aller Fixkosten berücksichtigt“, erklärt Gerrit Ernst, Steuerberater und Certified Valuation Analyst bei der S&P Steuerberatung. Dadurch lohne sich auch für Dienstleistungsunternehmen, bei denen die Personalkosten im Vergleich zu Industrie- oder Produktionsunternehmen wesentlich höher ausfallen, der bürokratische Aufwand. Allerdings sei es zeitaufwändig und kompliziert, jede Eingangs- und Ausgangsrechnung genau dem Förderzeitraum zuzuordnen, um dessen Umsatz mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres zu vergleichen, so Ernst weiter.
„Bei der Überbrückungshilfe werden nur Fixkosten berücksichtigt, die auch tatsächlich von Juni bis August (1. Phase) oder von September bis Dezember (2. Phase) beglichen wurden. Deshalb können Ausgaben wie Versicherungsbeiträge, die oft am Jahresanfang anfallen, bei der Berechnung der Überbrückungshilfe nicht berücksichtigt werden. Und beim Schuldendienst werden nur die Zinsanteile als förderfähige Kosten berücksichtigt, nicht jedoch die Tilgung“, unterstreicht Steuerberater Gerrit Ernst. In einem Punkt habe der Staat aber nachgebessert: Da bei der Antragstellung zum Teil geschätzte Werte zugrunde gelegt werden müssen, wird in der zweiten Phase der Zuschuss aufgestockt, falls die Kosten später höher ausfallen, so Ernst abschließend.
Der Berater, über den die Überbrückungshilfe beantragt wird, sollte stets gemeinsam mit dem Unternehmer abwägen, ob sich eine Antragstellung mit Blick auf den damit verbundenen Aufwand auch tatsächlich lohnt.
Die S&P Steuerberatungsgesellschaft GmbH wurde 1996 von der HLB Schumacher GmbH gegründet. Die Kernkompetenzen von S&P liegen in den Bereichen Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Bilanzierung. Kompetente und motivierte Partner und Mitarbeiter garantieren optimale Beratungsleistungen. Eine gute Ausbildung sowie laufende Fortbildungen sind daher selbstverständlich. Über kurze Wege kann außerdem auf das umfangreiche Beratungsangebot von HLB Schumacher zurückgegriffen werden, so dass eine ganzheitliche Betreuung gewährleistet ist. S&P beschäftigt derzeit 23 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.sp-stb.de.
Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet seit über 90 Jahren Leistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung an. Zusammen mit der qualifizierten und an praktischen wirtschaftlichen Bedürfnissen ausgerichteten Rechts- und Finanzierungsberatung, die die HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und die HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung leisten, beinhaltet das Dienstleistungsangebot von HLB Schumacher das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Beratung. HLB Schumacher ist seit 1985 Mitglied bei HLB International. Insgesamt beraten und betreuen derzeit 130 hochqualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Münster und Leipzig national und international ausgerichtete Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen unter www.hlb-schumacher.de
HLB ist ein globales Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern mit rund 30.000 Mitarbeitern. In Deutschland beraten 22 Mitgliedsfirmen mit mehr als 200 Partnern und über 1.800 Experten Entscheider und Unternehmen aller Unternehmensgrößen und -branchen. Mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro gehört HLB zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen im Internet unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.