Wie im Rest des Bundesgebiets bietet sich auch kleineren und mittleren Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe die Möglichkeit, eine Ausbildungsprämie ausgezahlt zu bekommen, wenn sie in diesem Jahr in Ausbildung investieren. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Auswirkungen der Corona-Krise machen sich auf dem Ausbildungsmarkt in Ostwestfalen-Lippe bemerkbar. Aktuell suchen noch rund 2.900 Jugendliche einen Ausbildungsplatz, rund 2.800 Lehrstellen sind unbesetzt.
„Die Corona-Krise erschwert es vielen Betrieben, junge Menschen auszubilden. Dabei ist es gerade in dieser Zeit wichtig, Jugendlichen eine Chance auf einen Berufsabschluss zu geben und Unternehmen sichern sich über die Ausbildung ihre Fachkräfte für die Zukunft. Die Ausbildungsprämie ist ein Bundesprogramm, welches kleinere und mittlere Unternehmen, die sich in diesem Jahr für Ausbildung einsetzen, mit einer Einmalzahlung oder Lohnzuschüssen unterstützt. Wir hoffen, dass die Prämie als zusätzliche Motivation für die Betriebe fungiert, Ausbildungsplätze zu erhalten oder zusätzliche zu schaffen“, so Frauke Schwietert, Leiterin der Herforder Arbeitsagentur, stellvertretend für alle Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe.
„Um die Auszahlung dieser Prämien zu beantragen, wendet man sich an unsere Expertinnen und Experten in den Arbeitgeber-Services. Diese beraten Sie gerne, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung vorliegen.“ erläutert sie.
Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch bietet es sich an, die wesentlichen Grundvoraussetzungen zu kennen.
Einige Grundbedingungen müssen in jedem Fall erfüllt werden:
- Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter haben.
- Auch muss das Unternehmen im ersten Halbjahr 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeitergeld bezogen haben. Alternativ muss das Unternehmen in den Monaten April und Mai dieses Jahres im Durchschnitt Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent vorweisen können. Vergleichsgröße sind dabei die entsprechenden Vorjahresmonate. Damit wird die Betroffenheit des Betriebs im Rahmen der Corona-Krise geprüft.
- Die Ausbildungen, um die es geht, dürfen frühestens am 01. August 2020 begonnen haben.
Betriebe, die diese Grundbedingungen erfüllen, können unter Voraussetzungen folgende Prämien beziehen:
- Eine Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro wird gezahlt für jeden neuen Ausbildungsvertrag bei Erhalt des Ausbildungsniveaus.
- Eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro gibt es für jeden neuen Ausbildungsvertrag, der zur Erhöhung des Ausbildungsniveaus führt.
- Einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent wird genehmigt, wenn Kurzarbeit von Auszubildenden und Ausbildern vom 01.08.20 bis 31.12.20 vermieden wird. Hier muss ein Arbeitsausfall der entsprechenden Mitarbeiter von mindestens 50 Prozent gegeben sein.
- Eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro geht an die Unternehmen, die Auszubildende übernehmen, deren Ausbildung wegen einer Corona-bedingten Insolvenz vorzeitig beendet wurde.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen stehen auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen bereit.
Fragen beantworten die zuständigen Arbeitgeber-Services der Agenturen für Arbeit OWL unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 (montags bis freitags 8 bis 18 Uhr).