Paul Heinrich Fallenberg, HLB Schumacher (Foto: Fotostudio Wiegel, Münster)
Neue steuerliche Bewertungskriterien für bebaute Grundstücke lösen Torschlusspanik bei Betroffenen aus │ Schnelle Übertragung vor dem 1. Januar 2023 kann hohe Steuerbeträge sparen
Münster – Schon jetzt verdient der Fiskus kräftig an der Erbschaft- oder Schenkungsteuer, wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird es ab 2023 aber richtig teuer, warnt die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster. „Aufgrund der überwiegend gestiegenen Immobilienpreise fühlte sich der Gesetzgeber wohl berufen, die Bewertungsregeln zu verschärfen“, meint Steuerberater Paul Heinrich Fallenberg. „Damit geht auch eine deutliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1. Januar 2023 einher.“ Laut Expertenmeinung ist eine Steigerung von mindestens 20 bis 30 Prozent zu erwarten, in einigen krassen Fällen kann es sogar fast zu einer Verdoppelung kommen.
Schnell handeln: Drastische Verteuerung für Übertragung von Immobilien ab 2023 weiterlesen