- Ausschluss von Satellitenkommunikation bedroht flächendeckende Versorgung und bremst Glasfaser-Ausbau aus
- Berg: „Bei entlegenen Haushalten kostet der Internetanschluss mehr als das Gebäude“
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) bestätigt. Darin werden die Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung auf eine Bandbreite von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden definiert. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Nach langen Diskussionen herrscht jetzt Klarheit. Durch die Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung wird künftig der Einsatz geostationärer Satellitenkommunikation für die Internet-Grundversorgung ausgeschlossen. Satelliten-Internet ist etabliert, zuverlässig und wird zum Beispiel auch von der Bundeswehr genutzt. Die Bandbreiten von Satelliten-Internet übersteigen das, was als Minimum gefordert wird, um ein Vielfaches. Einzig die Latenzen, die alltägliche Anwendungen nicht beeinträchtigen, können den Standard nicht erfüllen. Der Satelliten-Ausschluss wird den Breitbandausbau insgesamt verlangsamen, weil knappe Baukapazitäten für die Erschließung abgelegener Standorte mit wenigen Nutzerinnen und Nutzern blockiert werden. Das ist aufwändig, teuer und dauert seine Zeit. Bei entlegenen, einzelnen Haushalten kostet die Internetversorgung mit Glasfaser teils mehr als das Gebäude. Mehr Pragmatismus und Technologieoffenheit würden uns sehr viel schneller ans Ziel bringen. Übrigens decken die Mobilfunknetze schon heute 99,8 Prozent aller Haushalte mit schnellem 4G-Internet ab. Ob per Glasfaser, Mobilfunk oder Satellit: Die beste Lösung wäre es, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden, welche Technologie sie wählen.“