Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens erwartet
Kreis Warendorf. – Nach der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung von Herzebrock-Clarholz als Abschnitt des geplanten Aus- und Neubaus der Bundesstraße 64 zwischen Münster und Bielefeld, erwartet die IHK Nord Westfalen nun auch für die Ortsumgehung Warendorf den nächsten Schritt: „Für die Umgehung von Warendorf liegt ebenfalls seit geraumer Zeit ein vom Bundesverkehrsministerium genehmigter Planentwurf vor“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. „Wir gehen daher davon aus, dass NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer auch für die Ortsumgehung Warendorf seine Zustimmung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Münster erteilen wird“, formuliert Jaeckel die Erwartungshaltung der IHK.
Mit Blick auf die kritische bis ablehnende Haltung der Warendorfer Ratsmehrheit zu dem aktuell vorliegenden Planentwurf verweist die IHK auf die umfangreichen Beteiligungs- und Einwirkungsmöglichkeiten der Kommune während des Planfeststellungsverfahrens. Auf Basis aktualisierter Verkehrszählungen und -prognosen werde der derzeit geplante Ausbaustandard auch im Planfeststellungsverfahren regelmäßig überprüft und – soweit erforderlich – auch angepasst, erläutert Jaeckel das Verfahren. Insbesondere für die weitere Stadtentwicklung in Warendorf sei die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ein wichtiger Meilenstein. Jaeckel: „Die offene Frage, ob und wann es in Sachen B 64 wie weitergeht, behindert bis heute alle städtischen Planungen, etwa bei der Ausweisung neuer Wohnbau- oder auch Gewerbegebiete.“ Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wäre ein wichtiger Schritt getan, um hier in wenigen Jahren endlich Klarheit zu haben.
Neben der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung in Herzebrock-Clarholz sieht der IHK-Hauptgeschäftsführer auch in der für 2027 erwarteten Fertigstellung der Ortsumgehung Münster (B 51/B481) und dem vierstreifigen Ausbau der B 51 in Richtung Handorf/Telgte ein weiteres Argument, um das Thema Ortsumgehung auch in der Kommunalpolitik in Warendorf wieder auf die Tagesordnung zu setzen: „Wenn in den nächsten zehn Jahren sowohl die B 64 n in Herzebrock-Clarholz als auch der B 51-Ausbau in Münster abgeschlossen sind, wird man dies in Warendorf spüren – und zwar in Form einer deutlichen Verkehrszunahme“, so der IHK-Chef. Dass dieser Mehrverkehr dann weiterhin mitten durch Warendorf rollt, daran könne niemand ein Interesse haben.“