Die Corona-Krise hat bei zahlreichen Münsteranerinnen und Münsteranern zu einschneidenden Erlebnissen in ihren Beschäftigungsverhältnissen geführt. Das Home-Office oder die Kurzarbeit, aber auch betriebliche Umstrukturierungen oder notwendige Neuorientierungen haben gezeigt: Die Anforderungen im Job erfordern weiteres Wissen und zusätzliche Kompetenzen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) die Fortsetzung des Förderprogramms „Bildungsprämie“ bis Ende 2021. Für Erwerbstätige mit geringerem Einkommen, die sich berufsbezogen weiterqualifizieren wollen, übernimmt der Staat laut Bundeswirtschaftsministerium die Hälfte der Weiterbildungskosten, bis zu 500 Euro.
„Ein Arbeitsleben in einem Unternehmen auf einem Tätigkeitsfeld entspricht nicht mehr der Realität. Stattdessen steigen sukzessive die Herausforderungen für Beschäftigte als Reaktion auf ständige Veränderungen. Fachlich am Ball bleiben, ist die Devise“, erklärt WFM-Fördermittelberater Günter Klemm. Zu dem Angebot „Bildungs¬prämie“ informiert er Weiterbildungsinteressierte seit 2010 und stellt die Prämiengutscheine auch aus. Der monetäre Anreiz motiviert Menschen zur zielgerichteten Fortbildung. Das ist der Schlüssel zur Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.
Voraussetzung für den Zuschuss, der auch in Kurzarbeit infrage kommt, ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 20.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Personen gilt der doppelte Betrag. Weiterhin fordert der Fördermittelgeber, dass die individuelle Weiterbildung ausschließlich im beruflichen Kontext erfolgt und diese sich auf eine aktuelle oder geplante Tätigkeit bezieht. Individuell meint, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Weitere Informationen: Wirtschaftsförderung Münster, Günter Klemm, 0251 68642-90, klemm@wfm-muenster.de