Europa und die Harmonisierung der nationalen und internationalen Regelwerke führen nicht nur zu Verwirrungen in der Anwendung bei Planern und ausführenden Firmen sondern dadurch auch in Teilen zu Qualitätsverlusten, die aus sicherheitstechnischen Aspekten nicht tolerabel sind.
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Wirksamkeit von sicherheitstechnischen Anlagen ist die Einhaltung der versicherungs- und baurechtlich vorgegebenen Standards notwendig.
Die Betreiber von baulichen Anlagen haben Obliegenheitsverpflichtungen, die bei Nichtbeachtung zu ungewollten Regressansprüchen führen können. In diesen Fällen leidet nicht nur die gesellschaftliche Reputation der Betreiber, der Firmen oder gar Privatpersonen sondern es steht sogar die Existenz der Firmen und Mitarbeiter auf dem Spiel, wenn Gefahrenereignisse zum außerplanmäßigen Betriebsstillstand führen und die Betriebsmittel nicht kurzfristig wieder beschafft werden können. Durch die digitale Vernetzung und den internationalen Warenverkehr ist fast jeder Kunde in der Lage seine Lieferanten kurzfristig auszutauschen.
Darum gilt:
Qualität und Sicherheit sind Chefsache.