Sowohl im privaten Bereich als auch im wirtschaftlichen Umfeld wird mehr gebaut denn je, darunter nicht nur Häuser, sondern auch Parkplätze. Sollte aber nachträglich ein Parkplatz errichtet werden, dann gibt es einige Herausforderungen zu meistern, dies beginnt bei diversen Genehmigungen.
Sollte eine Baugenehmigung nicht vorliegen, dann sind die Behörden kaum zu einer Kooperation bereit und verlangen dann zum Beispiel den Rückbau dessen. Ob tatsächlich eine Genehmigung benötigt wird, kann nur dann festgestellt werden, wenn hierzu ein Termin bei der Behörde vereinbart wird.
Damit einer möglichen Verzögerung entgegengewirkt werden kann, sollten die Dokumente für die Baugenehmigung stets von einem Architekten eingereicht werden, denn dieser kann zudem auch eine Bauvoranfrage einreichen. Bei einer Zustimmung ist die Behörde entsprechend gebunden.
Nachbarschaft sollte über Bau informiert werden
Der Hausbau oder die Errichtung eines Parkplatzes kann äußerst laut werden, weshalb die Nachbarschaft stets informiert werden sollte. Ebenso kann es auch sein, dass Baufahrzeuge Wege nur schwer zugänglich machen und bereits aus diesem Grund, sollte eine Mitteilung erfolgen.
Bei einem Parkplatz ist es zumeist so, dass eine Rüttelplatte gemietet wird, diese sind in ihrer Lautstärke entsprechend ausgeprägt. Sollte sich in der unmittelbaren Umgebung ein Seniorenheim oder ähnliches befinden, dann sollten auch diese informiert werden und nach einem idealen Zeitpunkt gefragt werden. Eine Rüttelplatte mieten ist übrigens auch als Privatperson möglich, dies kann unter Umständen kosten einsparen.
Abstand zum Nachbargrundstück
Gesetzlich festgelegt ist auch der Abstand zum Nachbargrundstück, die entsprechenden Regeln sind in der Landesbauordnung festgelegt. Diese Abstände sind auch dann einzuhalten, wenn es die Baugenehmigung gibt und auch von dem umliegenden Nachbarn gegeben Falls eine Unterschrift gibt.
Die Abstände können je nach Kommune variieren, jedoch liegen sie stets für gewöhnlich bei 2,5 Metern. Der Parkplatz kann jedoch ansonsten frei nach den eigenen Wünschen gestaltet werden, es kommt auch zu keinen Einschränkungen in Bezug auf die Bodenbeläge.
Bezüglich der Planungen ist auch zu berücksichtigen, dass eine entsprechende Beschilderung an der Stirnseite des Parkplatzes befestigt werden sollte, denn nur so kommt es auch nicht zu den Falschparkern.
Schäden am Nachbargrundstück
Bei den Bauarbeiten kann es auch immer dazukommen, dass Schäden am Nachbargrundstück entstehen. Daher ist auch eine Versicherung sinnvoll, denn bei jedem Schaden haftet stets der Bauherr und nicht die ausführende Person. Die jeweiligen Schäden müssen auf eigene Kosten entrichtet werden.
Damit es auch zu keiner Anspannung im nachbarschaftlichen Verhältnis kommt, sollten die entsprechenden Schäden auch dokumentiert werden. Den Nachbarn gilt es auch sofort zu informieren. Weiterhin ist selbstverständlich klar, dass kein Handwerker das Grundstück betreten darf, sofern keine Genehmigung vorher eingeholt worden ist.
Arbeiten in Eigenregie?
In Eigenregie kann jeder Unternehmer und jede Privatperson selbstverständlich auch agieren, da die benötigten Werkzeuge und Geräte auch über einen Baumaschinenverleih gemietet werden können. Es zeigt sich aber, dass insbesondere bei komplexen Aufgaben wie die Errichtung eines Parkplatzes selbstverständlich ein Architekt hinzuzuziehen ist und ein professioneller Dienstleister.
Es kann nämlich ansonsten vorkommen, dass der Parkplatz schief erbaut wird oder sogar einsackt, wenn Fahrzeuge darauf stehen. Allein aufgrund der eigenen Sicherheit sollten keine Kosten gescheut werden. Allerdings können die Baumaschinen geliehen werden, um mögliche Kosten beim Dienstleister einzusparen.