Hannover / Osnabrück – Das Land Niedersachsen garantiert den 20 unterzeichnenden staatlichen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2029 und stärkt deren Autonomie in wichtigen Bereichen.
Es ist ein guter Tag für die Hochschule Osnabrück und alle niedersächsischen Hochschulen: das Land Niedersachsen hat mit dem unterzeichneten neuen Hochschulentwicklungsvertrag gemeinsam mit seinen Hochschulen die Weichen für eine erfolgversprechende Zukunft gestellt.
Das unter der Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur entwickelte Vertragswerk garantiert den unterzeichnenden staatlichen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis Ende 2029 und stärkt deren Autonomie in wichtigen Bereichen. Der Vertrag löst die Vereinbarung von 2013 ab, die zwischenzeitlich zweimal fortgesetzt worden war. Damit besteht auch für die Hochschule Osnabrück eine verlässliche Planungsgrundlage, die im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftler*innen so besonders wichtig ist.
Das Land stärkt mit dem Hochschulentwicklungsvertrag die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Landes Niedersachsen
Der Hochschulentwicklungsvertrag gliedert sich in fünf Kapitel, die verschiedene Aspekte der Hochschulentwicklung abdecken. Diese reichen vom Kerngeschäft Studium und Lehre im Hinblick auf die Sicherstellung der Fachkräfteentwicklung über die Förderung von Forschung, Innovation und Transfer, der Stärkung der Eigenverantwortung mit einer größeren Autonomie der niedersächsischen Hochschulen bis hin zur Verbesserung der Hochschulorganisation und der verlässlichen finanziellen Ausstattung.
„Das Ministerium setzt mit diesem Hochschulentwicklungsvertrag auf Planungssicherheit in der Finanzierung und vor allem auf Vertrauen in die Innovations- und Gestaltungskraft der Hochschulen. Die Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen und wir werden in Lehre, Forschung und Transfer maßgebliche Beiträge zur Bewältigung einbringen. Wir bedanken uns bei der Landesregierung für das in uns gesetzte Vertrauen und sind uns der damit verbundenen Übernahme von Verantwortung für unsere Gesellschaft bewusst. Wir haben uns in den vergangenen Jahren hervorragend entwickelt und werden wie gewohnt liefern“, betont Hochschulpräsident Prof. Dr. Andreas Bertram.
Die vertragliche Einigung umfasst auch eine Kostenübernahme für künftige Tarif- und Besoldungssteigerungen und nimmt die hohen Energiekosten während der Vertragslaufzeit bis einschließlich 2029 in den Blick. Zudem stellt das Land Mittel für die energetische Sanierung von Hochschulgebäuden bereit. Die Stärkung der Autonomie bei der bedarfs- und marktgerechten Entwicklung von Studiengängen erhöht deutlich die Wettbewerbsfähigkeit mit den anderen Bundesländern.
„Unsere Studierenden werden an der Hochschule Osnabrück in einem interdisziplinären, persönlichem und eng mit der Praxis verzahntem Umfeld zu Zukunftsgestalter*innen ausgebildet. Zusammen mit der Ausschreibung ‚Potentiale entfalten‘ in ‚zukunft.niedersachsen‘ hat das Land nun hervorragende Rahmenbedingungen und Impulse für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der Hochschulregion Osnabrück-Emsland in einem globalen Umfeld geschaffen“, freut sich Bertram.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Staatskanzlei
Pressemitteilung des MWK
Hochschulentwicklungsvertrag Niedersachsen (PDF)