Steckerfertige PV-Anlagen müssen bei der SWTE Netz angemeldet werden
Die Energiewende ist in aller Munde. Ein einfaches Mittel, um umweltfreundlichen Strom für den Eigenbedarf zu erzeugen, sind Mini-PV-Anlagen für den Einsatz auf Balkon und Terrasse. „Einstecken und Strom erzeugen“ – verspricht manch Hersteller von Mini-PV-Anlagen. Doch dieser Slogan greift ein wenig zu kurz. Denn wer eine Mini-Photovoltaikanlage auf der Terrasse oder dem Balkon betreiben möchte, sollte einiges beachten, damit die Balkon-Kraftwerke technisch und auch rechtlich ganz sicher Energie liefern. Grundsätzlich gilt: Jede Mini-PV-Anlage muss beim Betreiber des Stromverteilnetzes angemeldet werden.
In Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln ist das die SWTE Netz, die Netzgesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land. Auf deren Webseite kann die sogenannte steckerfertige PV-Anlage mit wenigen Klicks angemeldet werden. Was den Umgang mit Mini-PV-Anlagen angeht, richtet sich die SWTE Netz nach den Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V., kurz VDE. Der VDE schreibt für den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen eine spezielle Energiesteckvorrichtung gemäß DIN VDE V 0100-551 oder DIN VDE V 0100-551-1 vor. Das sind Einspeisesteckdosen. Die besonders gesicherten Steckdosen sorgen dafür, dass der selbst produzierte Öko-Strom gefahrlos in die hauseigene Stromversorgung eingespeist werden kann.
Besser Installateur hinzuziehen
„Am sichersten ist es, vor der Inbetriebnahme einer Mini-PV-Anlage einen Elektro-Installateur hinzuzuziehen“, rät Andre Freude, Leiter Netzvertrieb und Vertragsmanagement bei der SWTE Netz. „Denn nur eine Fachkraft kann beurteilen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist.“ Theoretisch können Anlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 600 VA oder 0,6 KVA von jedermann angeschlossen werden. Erst ab einer Leistung darüber hinaus ist die Arbeit eines Elektroinstallateurs gesetzlich vorgeschrieben.
Mini-PV gilt als EEG-Anlage
In der Praxis dürften die Anforderungen aber den technischen Laien überfordern. Denn auch eine Mini-PV-Anlage gilt offiziell als EEG-Anlage. Damit hat sie dieselben Rechte und Pflichten wie jede andere PV-Anlage auch. Sprich: Wer eine Mini-PV-Anlage betreibt, benötigt einen Zweirichtungszähler, der eingespeisten und verbrauchten Strom unterscheidet. Wer eine Mini-PV-Anlage mit einem herkömmlichen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre betreibt, macht sich unter Umständen strafbar. Denn ein herkömmlicher Ferraris-Zähler dreht sich beim Einspeisen rückwärts. „Das käme aber dem Diebstahl von Strom beim Stromlieferanten gleich“, erklärt Andre Freude. Der Elektro-Installateur kann die Anlage bewerten und beim Zählertausch unterstützen. Die SWTE Netz ruft für den Zählertausch keine zusätzlichen Kosten auf. Die Kosten für den Installateur verbleiben beim Kunden.
Eintrag ins Marktstammdatenregister
Und noch eine Formalie gilt es zu beachten. Wie eine große PV-Anlage auch muss die Mini-Anlage ordnungsgemäß ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dort werden alle Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland gebündelt. Trotz der gültigen Regelungen können Mini-PV-Anlagen gerade für Mieter eine gute Möglichkeit sein, einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne allzu große Investitionskosten in Kauf zu nehmen. Wer aber die Möglichkeit hat, eine leistungsstärkere Anlage zu betreiben, sollte diese Chance nutzen. „Große Anlagen lassen sich wirtschaftlich deutlich besser bewerten“, sagt Andre Freude. Sie produzieren ein Vielfaches des Stroms, den Balkon-PV-Anlagen liefern, und sichern so einen höheren Grad an Autarkie und Einspeisevergütung.