Am 3. Dezember ist der Tag der Menschen mit Behinderung. Barbara Schäfer, Leiterin der Agentur für Arbeit Detmold, erläutert: „Die Detmolder Arbeitsagentur unterstützt mit diesem ‚Signaltag‘ den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Insbesondere in diesem Pandemie-Jahr haben wir Anlass genug, die besondere Situation dieser Personengruppe in den Fokus zu rücken.“
Mathias Dreimann, Leiter des Teams für Rehabilitanden und Schwerbehinderte der Agentur für Arbeit Detmold, weiß: „Auch (schwer-)behinderte Menschen sind von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Umso wichtiger ist es, die Situation der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt das ganze Jahr über im Blick zu haben, und versichern zu können, dass sich Handicaps von ausbildungssuchenden beziehungsweise arbeitslosen Schwerbehinderten nicht auf die Arbeitsleistung auswirken müssen. Soweit dies doch der Fall ist, gibt es zahlreiche und umfangreiche Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur, um vorhandene Nachteile auszugleichen.“
„Gerade in der Woche der Menschen mit Behinderungen möchte ich auf diese Möglichkeiten hinweisen, und zwar in der Hoffnung, dass sich noch mehr Arbeitgeber dazu berufen fühlen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen,“ so Schäfer.
Service
Die Agentur für Arbeit hat ein vielfältiges Angebot zur Unterstützung der Ausbildungs- und Arbeitsuche für Menschen mit Behinderung. Es umfasst auch finanzielle Hilfen für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen:
Ausbildungssuche
Mit einem Ausbildungszuschuss (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten oder schwerbehinderten Menschen gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Auch eine Kostenübernahme für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes kann möglich sein.
Arbeitssuche
Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist. Die Zuschüsse sollen Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen. Auch Beschäftigungsverhältnisse von behinderten und schwerbehinderten Menschen beziehungsweise besonders betroffene schwerbehinderte Menschen können gefördert werden.
Für lippische Arbeitgeber die an Förderleistungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung interessiert sind, gibt es einen speziellen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Detmold: Sven von Mansberg, Telefon 05231/610-189.