Entsenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland Mitarbeiter zur Arbeitsverrichtung nach Frankreich, müssen zuvor umfangreiche arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten beachtet werden. Das Thema ist komplex und die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Richtlinien sind hart.
Dr. Christophe Kühl und Béatrice-Anne Kintzinger, beide Avocat au Barreau de Paris, Kanzlei QIVIVE, Köln, Paris, Lyon, informieren am 29. September 2020 von 10 bis 11 Uhr über folgende Themen:
- Vorbereitung und Abwicklung einer Entsendung;
- zwingende Vorschriften des französischen Rechts;
- Besonderheiten bei der Erbringung von Dienstleistungen;
- Spezial: die A1-Bescheinigung
Die Teilnahme ist kostenlos.