Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) hat seit Beginn der Corona-Krise insgesamt mehr als 900 Millionen Euro über die Soforthilfe an niedersächsische Unternehmen ausgezahlt. Dieser Betrag summiert sich auf Unterstützungsleistungen in 137.456 Einzelfällen. „Auf unseren IHK-Bezirk entfielen dabei mit 14.857 Unternehmen und einer Gesamtsumme von 102,7 Millionen Euro mehr als zehn Prozent der Soforthilfen“, erklärt Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.
In den kommenden Wochen wird die NBank weiterhin Widersprüche, freiwillige Rückzahlungen und Rückforderungen wegen zu viel gezahlter Soforthilfe (sog. Überzahlung) bearbeiten. Auch Anträge, bei denen Unterlagen nachgefordert wurden, werden weiterhin geprüft. „Wichtig für uns als Förderbank des Landes ist es, die niedersächsischen Unternehmen möglichst breitflächig mit dem Ziel zu unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft zu verringern“, sagt Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank.
Zu den oben genannten Soforthilfen kommen auch Unterstützungsleistungen hinzu, die über den Liquiditätskredit der NBank abgerufen wurden. Niedersachsenweit wurden dabei bisher 12.532 Darlehensanträge über eine Gesamtsumme von 551,4 Millionen Euro gestellt. Bewilligt wurden 9.428 Anträge über insgesamt 381,1 Millionen Euro. Zu berücksichtigen ist, dass etwa 3.000 Anträge abgelehnt werden mussten.
In der öffentlichen Wahrnehmung standen weitere Hilfestellungen weniger im Fokus. So wurde beispielsweise der Digitalbonus auf Investitionen in Videokonferenzanlagen und -technik, Videokonferenzsysteme oder Homeoffice-Technik erweitert. Da sich viele Unternehmen aufgrund der Hygienekonzepte mit der Frage konfrontiert sahen, über Heimarbeit für ihre Mitarbeiter nachzudenken, traf diese erweiterte Förderung den Bedarf. Die Nachfrage stieg an.
Außerdem wurde die Höchstlaufzeit für das Gründungsstipendium, die bisher acht Monate betrug, um drei Monate verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmensideen in Niedersachsen gerade in Zeiten der Pandemie nicht verloren gehen.
Seit kurzem besteht zudem die Möglichkeit, die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes zu beantragen. Diese richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten. Für diese Förderung liegen der NBank bereits ca. 1.800 Anträge vor, die ersten Auszahlungen sind erfolgt. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde aktuell vom 31. August auf den 30. September 2020 verlängert.
Informationen zu den Finanzhilfen und Förderangeboten in der Corona-Krise sind unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 4719130) abrufbar.
Ansprechpartner: IHK, Enno Kähler, Tel.: 0541 353-316 oder E-Mail: kaehler@osnabrueck.ihk.de