Endlich wieder Gäste empfangen und bewirten. Das ist für gastronomische Betriebe seit Montag unter Auflagen wieder möglich. Auf der Plattform www.muensterland.com/muensterland-geniessen können sich die Betriebe mit ihrem Angebot anmelden und abweichende Öffnungszeiten, Bestellmodalitäten und ihre Corona-Schutzmaßnahmen eintragen. Die Plattform soll für Gäste eine schnelle Übersicht bieten, welche Gastronomie in der Nähe zu welchen Bedingungen schon wieder geöffnet hat. Denn auch, wenn eine Öffnung unter Auflagen wieder möglich ist, heißt das nicht automatisch, dass alle Betriebe wieder zeitnah öffnen.
„Mit unserem entwickelten Gastronomie-Finder wollen wir die Betriebe dabei unterstützen, ihre Gäste auf einen Blick mit allen wichtigen Informationen zu versorgen. Je schneller sich die Betriebe eintragen, desto größer ist der Mehrwert für die Gäste. Wir hoffen, dass wir dadurch einen Beitrag leisten können, dass zügig wieder Einnahmen in die leeren Kassen der Gastronominnen und Gastronomen kommen“, sagt Michael Kösters, Bereichsleiter Tourismus der regionalen Management-Organisation Münsterland e.V. „Wichtig ist, dass die Betriebe sich an die Hygiene-Vorschriften halten und den Kundinnen und Kunden so aufzeigen, dass sie bei ihnen Speisen und Getränke sicher genießen können. Natürlich sind auch die Gäste aufgerufen, sich an Abstandsregeln zu halten.“
Eintragen können sich Restaurants, Cafés, Biergärten, Eisdielen und weitere Betriebe, die wieder geöffnet haben und ihre Gäste mit Speisen und Getränken bewirten. Dazu finden sie auf www.muensterland.com/muensterland-geniessen unter dem Stichwort „Anmeldung für Gastronomen“ ein Formular, mit dem sie ihr Angebot erfassen können.
Die Aktion des Münsterland e.V. wird unterstützt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V. (DEHOGA Westfalen), der IHK Nord Westfalen und dem Netzwerk Münsterland Qualität e.V.
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