Damit Unternehmen in der Corona-Krise an die von der Bundesregierung beschlossenen und von der staatlichen Förderbank KfW bereitgestellten Fördermittel kommen, müssen sie einen Antrag über ihre Hausbank stellen. Eine Voraussetzung für die Bewilligung der Darlehen ist, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund war und jetzt nur wegen der Auswirkungen der Pandemie Kreditbedarf hat. Gleiches gilt für die von der Bundesregierung jüngst beschlossenen Schnellkredite. Creditreform will mit einem neuen Bonitätsnachweis genau an diesem Punkt helfen.
„Wir bieten Unternehmen kostenlos eine spezielle Auskunft an, mit der sie schnell und unkompliziert ihrem Kreditinstitut darlegen können, dass sie bis zu dem entscheidenden Stichtag 31. Dezember 2019 kreditwürdig waren. Dann nämlich besteht die Vermutung, dass ihr Kreditbedarf erst durch die Corona-Krise entstanden ist,“ sagt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsauskunftei
Creditreform.
Es sei für den Großteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen von enormer Bedeutung, zeitnah an die Fördertöpfe zu gelangen. „Jeder Tag zählt, gerade bei Unternehmen, deren Geschäft infolge des Lockdown zum Erliegen gekommen ist“, so Ulbricht. „Gerade kleinere Unternehmen haben aber oft wenig Erfahrung mit der Beantragung von Krediten und tun sich möglicherweise schwer, die von den Hausbanken geforderten Unterlagen auf Anhieb vollständig beizubringen“, sagt der Finanzexperte.
Die Hausbanken müssen trotz der Ausnahmesituation vorschriftsmäßig prüfen, wie sich die individuelle Lage des Unternehmens derzeit darstellt und wie sie bis zum 31.Dezember 2019 war. Dazu zwingen sie bereits die unverändert gültigen Vorgaben der Bankenaufsicht. Hinzu kommt die gewaltige Antragsflut der vergangenen Tage, die die Prüfkapazitäten der Banken enorm belastet und für einen Bearbeitungsstau sorgt.
„Wir haben den Bonitätsnachweis 2019 speziell für diesen Anlass entwickelt. Unternehmen können die Auskunft ganz einfach und kostenfrei über www.creditreform.de bestellen. Innerhalb eines Tages wird die Auskunft verschickt und kann den Antragsunterlagen beigelegt werden“, erläutert Ulbricht. Dieser Blick zurück auf den Stichtag 31. Dezember 2019 komplettiert die Antragsunterlagen und kann für die Kreditinstitute eine zeitsparende Entscheidungshilfe sein. Über die gegenwärtige Bonität des Antragstellers informieren sie sich ohnehin oftmals anhand aktueller Bonitätsauskünfte von Deutschlands führender Wirtschaftsauskunftei.