Heiner Röttger - Bild: HLB Schumacher / Studio Wiegel
Heiner Röttger - Bild: HLB Schumacher / Studio Wiegel

Handlungsempfehlungen zur Liquiditätssicherung

Neben den Herausforderungen für das Gesundheitssystem bringt die Corona-Krise gewaltige Auswirkungen für Unternehmen aus fast allen Branchen mit sich. Wie umfangreich und tiefgreifend diese Auswirkungen letztendlich sein werden, wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Aktuell müssen Unternehmen in erster Linie ihre Liquidität sicherstellen. Heiner Röttger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Kanzlei HLB Schumacher, erklärt, auf was dabei zu achten ist.

Was sind in der Corona-Krise für Unternehmen die größten Herausforderungen?

Heiner Röttger: „Die Entwicklung der Corona-Krise ist äußerst dynamisch und den Managern bleibt häufig gar nichts anderes übrig als ihr Unternehmen auf Sicht durch die Krise zu manövrieren. Klar ist aber, dass sich der Druck auf die jetzt schon angespannte Liquidität noch weiter erhöhen wird. Denn es kann von weiteren Umsatzrückgängen ausgegangen werden und die Zahl der Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr fristgerecht nachkommen können, wird ebenfalls zunehmen.“

Wie können betroffene Unternehmen ganz konkret darauf reagieren?

Heiner Röttger: „Erst einmal gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Und dann sollte man sich sofort mit folgender Handlungsempfehlung beschäftigen: Liquidität schaffen, z.B. durch Finanzierungshilfen, Kreditrahmen ausweiten, vertragliche Zahlungsverpflichten anpassen, Steuerstundungen sowie Steuerherabsetzungen beantragen im Bereich Umsatzsteuer, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Kurzarbeit. Einiges haben die Bundesministerien bereits auf den Weg gebracht, einiges ist gerade in der Abstimmung.“

Das sind ziemlich viele Werkzeuge. Was hilft schnell und unkompliziert?

Heiner Röttger: „Ich rate dazu, in einem allerersten Schritt die Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- sowie Gewerbe- und Körperschaftsteuer herabzusetzen und die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer anzupassen. Außerdem empfehle ich einen Antrag auf zinslose Stundung von laufenden Steuerzahlungen zu stellen. Übrigens will die Finanzverwaltung bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten, wenn ein Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen ist. Ob es bei diesen Hilfsmaßnahmen der Finanzbehörde bleibt oder ob noch weitere Erleichterungen beschlossen werden, wird man sehen.“

Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet seit über 90 Jahren Leistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung an. Zusammen mit der qualifizierten und an praktischen wirtschaftlichen Bedürfnissen ausgerichteten Rechts- und Finanzierungsberatung, die die HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und die HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung leisten, beinhaltet das Dienstleistungsangebot von HLB Schumacher das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Beratung. HLB Schumacher ist seit 1985 Mitglied bei HLB International. Insgesamt beraten und betreuen derzeit 130 hochqualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Münster und Leipzig national und international ausgerichtete Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen unter www.hlb-schumacher-partner.de.

HLB ist ein globales Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern mit mehr als 25.000 Mitarbeitern. In Deutschland beraten 21 Mitgliedsfirmen mit mehr als 200 Partnern und über 1.800 Experten Entscheider und Unternehmen aller Unternehmensgrößen und -branchen. Mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro gehört HLB zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. Weitere Informationen unter
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