Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) rät zu einer Ausweitung der Kredithilfen und des Kurzarbeitergeldes, um auch Soloselbständige einzubeziehen. Die Finanzämter sollten mit einer einmaligen Finanzspritze unterstützen, fordert der NRW-Landesgeschäftsführer des Verbands, Herbert Schulte:
„Es ist wichtig, dass die Bundesregierung mit erweitertem Kurzarbeitergeld und weitreichenden Liquiditätshilfen Firmen und Belegschaften durch die Krisenzeit begleiten will. Nun kommt es darauf an, dass auch diejenigen Teilnehmer am wirtschaftlichen Geschehen Unterstützung während der Krise erhalten, die mit ihrer Leistung und Flexibilität für das Gelingen des Wirtschaftsgeschehens unverzichtbar sind.
Wir fordern von der Bundesregierung Maßnahmen, auch Soloselbständige, Kleinunternehmer, Freiberufler, Musiker und Künstler unbürokratisch zu unterstützen. Finanzämter könnten einmalig eine Summe zur Stabilisierung der Finanzlage überweisen. Mehr als zwei Millionen Menschen in unserem Land stützen die Wirtschaft als Einzelkämpfer mit ihrer Leistung, haben aber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Auch sie haben einen berechtigten Anspruch auf Hilfen in Tagen des Ausnahmezustands, in denen in den meisten Fällen Kunden und Aufträge ausfallen und die Liquiditätssituation rasch dramatische Ausmaße annimmt.“