Zum 1. März tritt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz der letzte Teil des im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Migrationspakets in Kraft. Damit wird der Zugang zum Arbeitsmarkt auch für Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung offener. Wesentliche Elemente der Rechtsänderung sind der Wegfall der „Positivliste“ für berufliche Abschlüsse, der weitgehende Wegfall der Vorrangprüfung, eine Ermöglichung der Einreise zur Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche sowie zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifizierungsmaßnahmen.
„Die Neuregelungen sind eine Chance für mittelständische Unternehmen, die unter zunehmenden Fachkräfteengpässen leiden. Mehr als die Hälfte der regionalen Unternehmen sehen im Fachkräftemangel ein Risiko für ihre Geschäftsentwicklung. Neben der stärkeren Nutzung inländischer Beschäftigungspotenziale brauchen die Unternehmen daher eine stärkere Zuwanderung aus dem Ausland“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Dazu trage das neue Gesetz bei, indem es klar und transparent regele, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken aus Drittstaaten nach Deutschland kommen darf.
Positiv sieht Graf die jetzt mögliche raschere Visumsvergabe beim Vorliegen eines Arbeitsvertrages. Dies erlaube eine schnelle Reaktion auf Bedarfe der regionalen Wirtschaft. Durch die in der Regel bestehende Pflicht zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation werde gleichzeitig sichergestellt, dass die Aus- und Fortbildungsstandards der jeweiligen Branchen erhalten blieben. Nur IT-Fachkräftemit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen könnten auch ohne Anerkennung aus Drittstaaten einreisen und in Deutschland ihren Beruf ausüben. Weiterhin erforderlich seien auch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Ansprechpartner: IHK, Halima Akhrif, Tel.: 0541 353- 482, E-Mail: akhrif@osnabrueck.ihk.de oder unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 3806804)