Im Frühherbst beginnt in den Regionen Ostwestfalen-Lippe, Münster und Osnabrück die Planung für den Winterdienst. Die Straßenreinigungssatzung jeder Gemeinde bestimmt, wann und wie häufig die Straßen und Zufahrtswege von Schnee und Eis befreit werden müssen.
Winterdienstpflicht als große Herausforderung für Städte und Gemeinden
Zwischen November und April muss in Deutschland mit Schnee, Eisglätte und dadurch bedingt mit erhöhter Unfallgefahr auf allen Straßen gerechnet werden. Die Winterdienst-Planung stellt viele Gemeinden in den Regionen Münster, Osnabrück und Ostwestfalen-Lippe regelmäßig vor große Herausforderungen. Grundsätzlich ist das Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen zunächst Aufgabe der jeweiligen Gemeinde als Eigentümer. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten jedoch beinahe überall auf die Haus- oder Grundstückseigentümer übertragen. Die Hausbesitzer können wiederum ihre Mieter auffordern, den Gehweg vor dem Wohngebäude sowie den Platz vor den Mülltonnen oder dem Fahrradkeller schnee- und eisfrei zu halten. Somit sind die Mieter verpflichtet, der Streu- und Räumpflicht im Winter nachzukommen. Dabei muss bereits am frühen Morgen geschippt werden, denn die Zugangswege müssen zwischen 7 und 20 Uhr gefahrlos passierbar sein. Allerdings darf der Schnee nicht einfach vom Grundstück auf die Straße geschippt werden. Es ist zwar erlaubt, den Schnee auf die Seite des Gehweges zu schieben, dabei muss der schneefreie Streifen aber so groß sein, dass zwei Fußgänger gleichzeitig den Weg nutzen können. Die genaue Regelung den Winterdienst betreffend sollte im Mietvertrag festhalten werden. Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, zu überprüfen, ob die Räum- und Streupflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt werden. Falls Bedarf besteht, muss der zu räumende Bereich mehrmals am Tag frei geschippt werden. Diese Räumpflicht entfällt nur bei Eisregen oder dauerndem Schneefall. Sobald der Niederschlag nachlässt, muss das Räumen und Streuen unverzüglich wieder aufgenommen werden.
Höhere Sicherheit durch effiziente Räum- und Streumaßnahmen
Sofern die Winterdienst-Pflicht im Mietvertrag nicht erwähnt ist, müssen sich die Bewohner nicht darum kümmern. Räum- und Streuverpflichtungen dürfen nicht nachträglich vertraglich festgehalten werden. Bei entsprechenden Klauseln im Mietvertrag sind jedoch alle Mieter und nicht nur die Bewohner von Erdgeschosswohnungen zum Streuen und Räumen verpflichtet. In größeren Objekten und Wohnanlagen wird meist ein Winterdienstunternehmen mit der Schneeräumung beauftragt und die Kosten anschließend auf alle Mieter umgelegt. Zu den Aufgaben, die ein professioneller Winterdienst aus Bonn ausführt, zählen die komplette Schnee- und Eisbeseitigung sowie Hausmeisterdienste und Baumfällung. Der erfahrene Dienstleister hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Sicherheit auf Straßen, Gehwegen und Fahrradwegen mithilfe effizienter Räum- und Streumaßnahmen zu erhöhen. Dazu gehört auch die Verwendung von umweltfreundlichem Streugut sowie die Minimierung von Streumengen. Bei niedrigen Temperaturen und dauerhaftem Schneefall entstehen schnell ganze Schneeberge, die geräumt und an der Straßenseite des Gehwegrandes gelagert werden müssen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Straßenverkehr durch das Schneeräumen nicht beeinträchtigt wird. Damit das Tauwasser abfließen kann, müssen Gullys und Rinnsteine freigehalten werden. Für den Winterdienst gibt es sowohl Lob und Kritik. Häufig wird dabei nicht bedacht, wie groß die Herausforderungen für reine Winterdienst- oder stark winterdienstlastige Unternehmen im Zeitraum zwischen Anfang November und Mitte April wirklich sind. Aufgrund winterlicher Wetterverhältnisse kann es bereits im September oder Oktober zu ersten Schneefällen oder Eisglätte kommen. Die Personalplanung muss deshalb immer wieder angepasst werden, damit auf kurzfristige Notfälle reagiert werden kann.
Ich wusste gar nicht, dass Hausbesitzer ihre Mieter auffordern können, den Gehweg vor dem Wohngebäude und andere Plätze eisfrei zu halten. Für mein Geschäft möchte ich dieses Jahr eine zuverlässige Schneeräumung beauftragen. Hoffentlich finde ich nächsten Monat einen guten Anbieter.
Ja, es stimmt, man sollte schon früh im Jahr den Winterdienst planen. Dieser muss befreite Straßen zwischen 7 und 20 Uhr garantieren. Und mir würde es schwerfallen, immer so früh aufzustehen.
Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Winterdienst. Meine Mutter fragte mich gestern, ob der Hausbesitzer das Recht hat, alle Mieter aufzufordern, den Gehweg vor dem Wohngebäude sowie den Platz vor den Mülltonnen schnee- und eisfrei zu halten. Ich werde ihr weiterleiten, dass sie dazu in Mietvertrag und Hausordnung schauen sollte.