Unternehmerfrühstück zum Geldwäschegesetz

Kostenfreies Unternehmerfrühstück über die Pflichten für Unternehmen in Bezug auf das neue Geldwäschegesetz bei HLB Dr. Schumacher & Partner
HLB Dr. Schumacher & Partner informiert über das neue Geldwäschegesetz. (Foto: succo / pixabay)

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner informiert bei einem kostenfreien Unternehmerfrühstück über die Pflichten für Unternehmen in Bezug auf das neue Geldwäschegesetz. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 13. September 2017, von 8.30 Uhr bis ca. 9.15 Uhr (Frühstück steht ab 8 Uhr bereit) in den Kanzleiräumen, An der Apostelkirche 4, in Münster statt.

Mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG), das am 26. Juni 2017 in Kraft getreten ist, werden viele Unternehmen und Unternehmer stärker in die Pflicht genommen. Diplom-Kaufmann Wolf Achim Tönnes, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner bei HLB Dr. Schumacher & Partner, wird die aktuelle Sachlage näher erläutern und aufzeigen, welche Konsequenzen sich für die Unternehmensführungen ergeben. Einen besonderen Schwerpunkt legt Tönnes dabei auf das Risikomanagement: Wenn eine Barzahlung über 10.000 Euro entgegengenommen oder getätigt wird, müssen nach dem GwG künftig sowohl eine Risikoanalyse als auch interne Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die neue Regelung drohen erhebliche Geldbußen.

Alle am Geldwäschegesetz interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fach- und Führungskräfte sind hierzu herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird bis zum 11. September 2017 gebeten: per Fax an 0251 2808-280, per E-Mail an info@schumacher-partner.de oder online unter:

www.schumacher-partner.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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2 Gedanken zu „Unternehmerfrühstück zum Geldwäschegesetz“

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