Bilster Berg akzeptiert Urteil des Landgerichts Paderborn nicht

Bad Driburg. In der Gesellschafterversammlung am Mittwoch, den 23. November 2016 hat eine Mehrheit der Gesellschafter der Bilster Berg Drive Ressort GmbH & Co. KG (BBKG) beschlossen, das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 28. April 2016 nicht zu akzeptieren und als nächste Instanz das Oberlandesgericht in Hamm anzurufen. Ein von den Gesellschaftern einstimmig beauftragter Schlichter, der namhafte Fabrikant Heinz Schmersal aus Wuppertal, hatte vorher dringend dazu geraten, nun besonnen kaufmännisch zu arbeiten, mittel- und langfristig zu denken und die Juristen zum Schweigen zu bringen – allerdings ergebnislos.

Man vertraue der Urteilskraft der zuständigen Kammer des Landesgerichts Paderborn nicht, hieß es auf der Versammlung. Diese hatte im April darüber geurteilt, dass alle zwischen der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG (UGOS) und der BBKG vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht, abgerechnet und gezahlt wurden. Damit war das Landgericht dem Antrag von UGOS, Klarheit und Rechtssicherheit für alle Parteien herzustellen, gefolgt und hatte die UGOS in ihrer Rechtsaufassung in vollem Umfang bestätigt. Mit dem Urteil im April waren alle von einigen Gesellschaftern der BBKG vorgebrachten Vorwürfe gerichtlich in vollem Umfang ausgeräumt worden.

„Meine Familie ist seit Generationen in der Region tief verwurzelt, was ich als Familienunternehmer als hohe Verantwortung begreife – sowohl meinen Mitarbeitern als auch dem Standort gegenüber“, so Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff. „Das Bilster Berg Drive Resort war meine Idee, einen Anziehungspunkt für viele weitere Investitionen im Kreis Höxter zu schaffen. Es wäre bedauerlich, wenn dieser Kern in andauernden juristischen Streitigkeiten gänzlich aus dem Blick geriete.“

www.ugos.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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