Anzeige: Klapprahmen als Werbeträger

© istock.com/KCHL
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Tagtäglich strömen tausende Menschen durch die Straßen der Stadt am eigenen Laden vorbei – doch niemand kommt herein? Dann wird es an der Zeit, die eigene Kundenansprache zu überdenken, denn der Kunde von heute will umworben sein.

Mit Kundenstoppern Aufmerksamkeit generieren

Kein Einzelhändler kann es sich leisten, den ganzen Tag vor dem Laden vorbeieilende Passanten anzusprechen, um sie auf die aktuellen tollen Angebote drinnen hinzuweisen. Zumal die meisten Menschen diese Art der Ansprache eher als aufdringlich empfinden und auf einem orientalischen Basar verorten würden. Diskreter, einfacher und effektiver sind sogenannte Kundenstopper: Klapprahmen, die vor dem Geschäft auf den Bürgersteig gestellt werden und auf besondere Angebote oder Aktionen hinweisen. In der Gastronomie werden sie gerne genutzt, um auf das Gericht des Tages hinzuweisen.

Dank der sozialen Medien haben sich Kundenstopper zudem zu einer wunderbaren Möglichkeit des viralen Marketings entwickelt. So mancher flotte Spruch auf einem Klapprahmen wurde schon von einem Passanten fotografiert und per Twitter und Instagram in der ganzen Welt verteilt. Doch selbst um nur das eigene Viertel zu erreichen, ist der Kundenstopper eine hervorragende Wahl. Zu bestellen gibt es die praktischen Klapprahmen zum Beispiel unter www.alu-werbetraeger.de in verschiedenen Varianten. Beleuchtete Kundenstopper sind ideal für die dunkle Winterzeit, um auch abends gesehen zu werden, wenn die meisten Kunden unterwegs sind. Für Geschäfte an der Küste und an anderen windigen Orten sind spezielle windfeste Kundenstopper empfehlenswert.

Verordnungen für die Nutzung des Gehwegs beachten

Wichtig zu wissen: Ein Kundenstopper darf nicht ohne weiteres auf öffentlichem Grund und Boden aufgestellt werden. Die Regelungen und Verordnungen sind dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Münster ist die „Sondernutzung an öffentlichen Straßen“ detailliert vom Ordnungsamt Münster geregelt. Der Vordruck zum Antrag auf die Genehmigung kann gleich online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Wer diese Richtlinien ignoriert und einen Kundenstopper ohne Genehmigung aufstellt, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Ein attraktiver Kundenstopper genügt nicht

So wie im digitalen Handel die eigene Website den Kunden sofort ansprechen muss, ist es im stationären Handel das Schaufenster. Kreative Sprüche und tolle Sonderangebote auf dem Klapprahmen nutzen nicht viel, wenn das Geschäft nicht einladend wirkt. Um den Kunden zum Eintreten zu verlocken, sollte also auch auf die geschmackvolle Gestaltung des Schaufensters geachtet werden. Besonders sinnvoll ist es, wenn Schaufenster und Klapprahmen zusammenpassen. Wird zum Beispiel auf dem Kundenstopper mit „Heute 20 % Rabatt auf alle Jacken“ geworben, sollten die Jacken auch im Schaufenster zu sehen sein. Entdeckt der Kunde eine Jacke, die ihm gefällt, wird er auch geneigt sein, einzutreten.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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