Reifen sind zu jeder Jahreszeit ein sensibles Thema. Werterhalt, rechtliche Situation bei Unfällen durch abgenutzte Reifen und weitere, derartige Themen sollten Autofahrer beschäftigen. Besonders für Firmen und ihren Fuhrpark sind Reifen und ihre Instandhaltung immer wieder ein Thema.
Wie lassen sich Reifen möglichst lange fahren?
Um möglichst selten einen komplett neuen Satz an Reifen finanzieren zu müssen, lassen sich Maßnahmen ergreifen, um den Wert der Reifen zu erhalten und die Abnutzung etwas hinauszuzögern. Reifen sind ganz klar die Komponente am Auto, die am meisten verschleißt. Ein Anfang ist es, bei der regelmäßigen Autountersuchung besonders Augenmerk auf die Reifenprüfung zu legen. Der Luftdruck sowie die Tiefe des Reifenprofils spielen dabei eine Rolle. So wie das passende Motoröl für das Fahrzeug oder die Bremsflüssigkeit, werden diese Details am ehesten regelmäßig an Autos überprüft. Viel wichtiger, gerade angesichts der starken witterungsbedingten Beanspruchung der Reifen, geht es darum, Oberflächenschäden wie Risse und spröde Stellen zu erkennen und zu behandeln. Mithilfe von speziellen Reifenreinigern und Sprays ist es möglich, nicht nur eine Schutzschicht zu bilden, sondern dabei auch diese schadhaften Stellen zu versiegeln. Besonders im Winter treten diese durch Salz, Streugut und allgemeine Witterung häufiger auf. Eine viertel- bis halbjährliche Inspektion empfiehlt sich. Sind sie nicht mehr länger fahrbar, sollten die Reifen sofort erneuert werden.
Unfälle aufgrund von Reifenschäden – Wer zahlt?
Die erwähnten Risse und weitere schadhafte Stellen bilden ein hohes Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass der Reifen wegen seiner veränderten Oberflächenstrukturen keinen optimalen Grip mehr hat, passieren Unfälle wesentlich leichter als vorher. Doch wer zahlt im Falle eines Unfalls, der durch schadhafte Reifen zum Teil oder voll und ganz ausgelöst wurde?
Eine klare Antwort ist nur bedingt möglich. Zunächst ist es offensichtlich, dass wenn eine Inspektion nicht durchgeführt oder Schäden nicht beseitigt wurden und der Versicherungsnehmer wohlwissend weitergefahren ist, die Versicherung nicht zahlt. Häufig fällt das Argument, dass der Unfall auf Basis der wohlwissenden Gefahrerhöhung (Paragraph 23, Versicherungsvertragsgesetz) passiert ist. Das bedeutet, dass der Fahrer um das abgefahrene Profil oder die Schäden am Reifen wusste bzw. bewusst keine Inspektion in Anspruch genommen hat. Die Erstattung des Schadens ist dann nur noch möglich, wenn der Fahrer beweisen kann, dass der Unfall nicht effektiv durch die Reifen, sondern durch andere Gegebenheiten ausgelöst wurde. Inwiefern das möglich ist, zeigt dieser Beispielfall.
Wurde der Unfall durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht und das eigene Auto ist involviert, wird der Schaden am eigenen Fahrzeug in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beglichen. Auch, wenn die Reifen des eigenen Autos nicht in Ordnung waren.