„Für Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu beziehen, wurde eine spürbare Erleichterung geschaffen“, informieren die Leiter der Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe (Bielefeld, Detmold, Herford, Paderborn). Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig.
„Mit der gesetzlichen Neuregelung ist die Anzeigepflicht nun vollständig entfallen“, so die Agenturleiter. „Damit senkt man den bürokratischen Aufwand und entlastet Unternehmen und Arbeitsagenturen.“ Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-KuG), egal durch welchen Ausfall verursacht, müssen künftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.
Ausführliche Hinweise zum Saison-KuG und alle erforderlichen Vordrucke sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Abrufbar unter den Reitern: Unternehmen -> Finanzielle Hilfen -> Kurzarbeitergeld)