Immer wieder stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, Vermögen vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu sichern. Dazu sei gesagt, dass das Insolvenzrecht dem Insolvenzverwalter diverse Möglichkeiten bietet, in den Anfechtungszeiträumen 3 Monate, 2 Jahre und 10 Jahre gem. der §§ 130 – 133 InsO Rechtsgeschäfte anzufechten.
Gleichwohl gibt es tatsächlich Möglichkeiten, ein Unternehmen so aufzustellen, dass gewisse Sicherungsrechte greifen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Rechtsgeschäfte und deren Regelung keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Rahmen der Insolvenzordnung vorlagen. Zu diesen Möglichkeiten gehören
• Optimierung vertraglicher Regelungen
• Patronatserklärungen, wie z. B. Haftung von Konzerngesellschaften
• Warenkreditversicherungen
• vertragliche Vermeidung der Anfechtung von Geschäften
• Sicherung von Geschäften mit (Schein-)Auslandsgesellschaften
• Sicherung von nicht erfüllten Verträgen in der Insolvenz
• und Poolverträge.
Eine frühzeitige Optimierung dieser Absicherungen ist daher dringend zu empfehlen, da diese Möglichkeiten keinesfalls nachträglich arrangiert werden können.
von Thomas Uppenbrink, Hagen