Kurse für eine berufliche Weiterbildung können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW finanziert werden. Ab 2015 gelten neue Konditionen. Die Förderung umfasst 50% der Kurskosten bis zu einer Gesamtförderhöhe von 500 Euro. Die Kosten des geförderten Kurses müssen mindestens 500 Euro betragen.
Der Bildungsscheck kann auf zwei Wegen beantragt werden: über das Unternehmen, dass die Weiterbildung finanziert oder über den Mitarbeiter, der die Kosten selbst übernimmt. Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen ab 250 Beschäftigte, Angestellte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 30.000 Euro, Selbständige sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.
Die Bildungsschecks werden in ausgewählten Beratungsstellen vergeben. Das Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW wird aus Geldern des Europäischen Sozialfonds finanziert.
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