Kein Thema beschäftigt die Zeitarbeitsbranche aktuell mehr als die Höchstüberlassungsdauer.
Die Koalitionsregierung plant, Zeitarbeit auf 18 Monate zu beschränken und fordert gleichzeitig „Equal-Pay“ nach 9 Monaten. Bernd Feinermann, Geschäftsführer der RASANT Personal-Leasing GmbH, befürchtet, dass die Reglementierung zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit führt. Feinermann hält die formulierten Regelungen für praxisfern und befürchtet, dies läge am fehlenden Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Zeitarbeitsbranche.
Zur Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
„Als Personal-Leasing-Unternehmen sehen wir die im Koalitionsvertrag formulierten Regelungen äußerst kritisch. Zeitarbeit auf 18 Monate zu beschränken ist praxisfern und schwer umsetzbar. Viele aktuelle Zeitarbeiter werden so in die Arbeitslosigkeit getrieben. Das ist weder im Sinne der Zeitarbeiter, noch im Interesse der Unternehmen oder in unserem als Dienstleister. Und letztlich kann dies auch nicht das Bestreben von Regierun und deutscher Wirtschaft sein. Deutschland braucht die Flexibilität der Zeitarbeit. Durch den Fachkräftemangel und die Rente mit 63 wird das verstärkt. Das Instrument Zeitarbeit in seiner Flexibilität zu limitieren ist kontraproduktiv. Aus meiner Sicht wirkt die Befristung wie reine Willkür. Die SPD forderte eine Befristung auf 12 Monate, die CDU schlug 24 vor. Heraus kam der Kompromiss: 18 Monate.“
Zu Auftragssicherheit, Einstellungsstopp und Projektgeschäft
„Viele Unternehmen schreiben Aufträge für mindestens zwei Jahre aus. Dazu werden Rahmenverträge mit Dienstleistern geschlossen und Mitarbeiter eingearbeitet. Eine Höchstüberlassungszeit von 18 Monaten greift viel zu kurz. Unternehmen können oft keine eigenen Mitarbeiter einstellen, weil ein Auftragsverlust oder eine Reduzierung des Auftrages keine Seltenheit sind. Auch nicht bei einer Kundenbindung von zwei Jahren. Die Flexibilität wäre nicht mehr gegeben und das würde unmittelbar betriebsbedingte Kündigungen nach sich ziehen. Zudem sind viele Unternehmen aufgrund einer nicht zu planenden Marktentwicklung oder -unsicherheit gezwungen, keine neuen Planstellen zu vergeben oder einen Einstellungsstopp auszurufen. Diese Unternehmen müssen zwangläufig mit Zeitarbeitspersonal planen, um am Markt erfolgreich zu sein. Die Zeiträume dieser Mindestlohn und darunter fallen viele ausgebildete Fachkräfte. Es besteht definitiv
Handlungsbedarf. Primär aber nicht in der Zeitarbeit.“