Nur eine Minderheit aller Unternehmer errichtet zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag. Im Erbfall gilt daher die gesetzliche Erbfolge. Diese ist jedoch gerade im Hinblick auf die Vererbung von unternehmerischen Vermögen häufig ungeeignet und gegebenenfalls mit gravierenden Nachteilen verbunden.
Um entsprechende Vorsorge zu treffen, sollte die Unternehmensnachfolge rechtzeitig vorbereitet werden. Aufgrund der Komplexität des Themengebietes wird hierbei eine ganzheitliche Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater empfohlen. Die Unternehmensnachfolge muss grundsätzlich langfristig geplant werden. Der Erhalt des Unternehmens steht hier im Vordergrund der Überlegungen. Dabei stellt die Auswahl des Nachfolgers die primäre Herausforderung dar. Im Einzelfall ist auch die Bestellung familienfremder Personen als Nachfolger zu prüfen. Daneben sind gesellschaftsrechtliche Aspekte zu beachten und ggf. vorzubereiten, da nicht jede Unternehmensrechtsform in gleichem Maße nachfolgefähig ist. Nach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht wird unter Berücksichtigung von bestimmten Voraussetzungen die Übertragung von Betriebsvermögen nur gering bzw. gar nicht besteuert. Kommt es bei der Konzeption der Unternehmensnachfolge zu Gestaltungsfehlern, besteht die Gefahr, dass erhebliche Ertragsteuern anfallen können.
Die finanzielle Absicherung des Übergebers ist ein weiterer Baustein der Nachfolgekonzeption. Hier kommen Übertragungen gegen Rente / dauernde Last oder unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs in Betracht. Auch ein Verkauf innerhalb der Familie oder die Gründung einer Familiengesellschaft sind Bestandteile der Beratung. Ein Testament oder Erbvertrag bezüglich der Unternehmensnachfolge muss schließlich sicherstellen, dass existenzbedrohende Liquiditätsabflüsse vermieden werden. Gerade infolge von Zugewinnausgleichsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen oder infolge von gesellschaftsrechtlich entstehenden Abfindungsansprüchen können diese eintreten. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer grundsätzlich mit einen sogenannten „Notfallplan“ für den plötzlichen Ausfall der Unternehmensführung vorsorgen. Damit wird sichergestellt, dass sich das Unternehmen in einer derartigen Krise seine Handlungsfähigkeit bewahrt und damit der Unternehmensfortbestand gewährleistet ist.