Stadt Detmold informiert über die SEPA-Umstellung

Detmold. Rund 25.000 Detmolder Haushalte werden in der kommenden Woche von der Stadt Detmold Post erhalten. Der Grund für die Schreiben: die Stadt Detmold passt die bisherigen Lastschriftverfahren den Bedingungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums – kurz SEPA – an.

Die Schreiben werden zentral vom Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ) verschickt und zwar an all diejenigen, die der Stadt Detmold bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, etwa um die Grund- oder die Hundesteuer einzuziehen.

Die so genannten Umdeutungsschreiben informieren darüber, dass die bestehenden Zahlungen nun dem europaweit einheitlichen Verfahren angepasst werden. Eine Konsequenz daraus ist, dass die erteilten Lastschrifteinzugsermächtigungen zu SEPA-Basis-Lastschriftmandaten umgewandelt werden. „Eigentlich bleibt beim Geldeinzug alles wie gehabt, die Lastschrift sieht jetzt anders aus und einige neue Begriffe klingen noch etwas fremd“, erklärt Martina Achilles stellvertretende Kassenleiterin der Stadtkasse Detmold.

Zu diesen neuen Begriffen gehören die IBAN und die BIC. In Zukunft wird es die Kontonummer und die Bankleitzahl nicht mehr geben. Die Kontonummer wird durch die IBAN – die internationale Bankkontonummer, im Englischen „International Bank Account Number“ – ersetzt. An die Stelle der Bankleitzahl tritt der BIC, der Bank Identifier Code. Die IBAN und die BIC sind schon jetzt auf jedem Kontoauszug zu finden. Diese beiden Zahlen- und Buchstabenfolgen müssen nun abgeglichen werden mit den Daten, die in den Umdeutungsschreiben der Stadt Detmold aufgeführt werden. „Nur, wenn diese nicht mit denen von der Bank genannten übereinstimmen oder andere Ungereimtheiten auffallen, sollte sich der Betreffende mit uns in Verbindung setzen“, erklärt Olaf Stölting, Kassenleiter der Stadtkasse Detmold.

Neu sind noch zwei weitere Begriffe, die mit dem SEPA-Verfahren eingeführt werden: Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz. Beide Zahlenfolgen werden bei jeder Abbuchung angegeben. Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer kann der Lastschriftgläubiger, also die Stadt Detmold, eindeutig der Abbuchung zugeordnet werden. Die Mandatsreferenz gibt darüber Aufschluss, ob die Abbuchung etwa die Grundsteuer oder die Kindergartenbeiträge betrifft.

Die Umdeutungsschreiben nimmt die Stadt Detmold außerdem zum Anlass, um über die bereits feststehenden Termine fälliger Beträge zu informieren. Denn das neue SEPA-Verfahren sieht vor, dass dem Zahler mindestens zwei Wochen vor einer Abbuchung angekündigt werden muss, was, wann und in welcher Höhe von seinem Konto abgebucht wird. Eine Übersicht über diese Daten, zum Beispiel wann die Grundbesitzabgaben und in welcher Höhe abgebucht werden, ist so dem Informationsschreiben hinzugefügt.

In einem Umschlag werden dabei teilweise mehrere Schreiben verschickt. Dies ist der Fall, wenn die Stadt Detmold beispielsweise von dem Bürger sowohl die Hundesteuer, als auch die Kindergartenbeiträge und die Abwassergebühren abbucht. Denn für jede Forderungsart wird eine separate Ankündigung erzeugt.

Weitere Informationen sind unter www.detmold.de veröffentlicht; dort kann auch ein Vordruck für ein SEPA-Mandat heruntergeladen werden. Für telefonische Rückfragen hat die Stadt Detmold unter 05231/977-159 ein Bürgertelefon/Hotline eingerichtet.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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