Lösungen für den Mittelstand: Das Thema Compliance gewinnt auch im Mittelstand zunehmend an Dynamik. Wörtlich übersetzt bedeutet der englische Begriff sowohl Regelkonformität, als auch Regelüberwachung. Damit wird zugleich deutlich, worum es bei Compliance geht: einerseits um die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Richtlinien, die sich ein Unternehmen gegeben hat, andererseits um deren ständige Überprüfung.
Obwohl für Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind oder als Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute gelten, keine explizit spezialgesetzliche Verpflichtung besteht, ein Compliance Management System einzuführen, gilt es für diese Unternehmen zu bedenken: Sie unterliegen ohnehin dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), bzw. müssen gemäß § 130 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) bei Verletzungen der Aufsichtspflicht mit Konsequenzen rechnen. Daneben gibt es zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen, z.B. zum Datenschutz und zur Geldwäscheprävention, die jedes Unternehmen beachten muss. Andernfalls drohen straf- und zivilrechtliche Folgen.
Insbesondere im Mittelstand können Unterlassungen im Bereich Compliance weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht nur dem Unternehmen sondern auch den Verantwortlichen persönlich schaden. Denn als Inhaber oder Führungskraft riskieren Sie, dass Sie bei Zuwiderhandlungen auch mit Ihrem privaten Vermögen haften.
Es macht bei näherer Betrachtung also durchaus Sinn, die grundsätzlichen Anforderungen in ein Management System zu integrieren. Von einer guten Compliance profitiert das ganze Unternehmen. Denn Ziele sind neben einer vertrauensvollen Kundenbeziehung die Abwendung von Schaden für das Unternehmen, die Minimierung von Risiken und die Steigerung der Effektivität. Ein gutes Compliance Management System liefert als Ergebnis klare Richtlinien und Vorgaben, an denen sich nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Geschäftsführung orientieren kann.
Beispiele für konkreten Handlungsbedarf: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Geschäftspartner mit den Sanktionslisten der Europäischen Zentralbank und den UN Sanktionslisten abzugleichen. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht die Pflicht der Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten vor. Eine Kunden- und Lieferantendatenbank mit aktuellen und exakten Informationen bildet hier die Basis. Informationsdienstleister wie Creditreform bieten revisionssichere Produkte, durch die Sie gesetzeskonforme Daten erhalten.
Mehr Informationen über Compliance Management bietet Ihnen ein Seminar der Creditreform Compliance Services GmbH am 10. September 2013 in Düsseldorf (Informationen im Internet unter www.creditreform-compliance.de).
www.creditreform-herford.de