Varenholz. Nicht erst, seitdem das Recht auf Partizipation und Beschwerde durch Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 eine neue gesetzliche Grundlage erhalten hat, bilden Mitbestimmung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Internat Schloss Varenholz wichtige Bausteine des pädagogischen Alltages. Nachdem in der jüngsten Vergangenheit schon ein Schülerparlament in Leben gerufen wurde, veranstalten Schule und Internat nun ein großes Schülerforum, an dem alle Schülerinnen und Schüler aus Schloss Varenholz wie auch aus den Partnereinrichtungen Gut Böddeken und der Grabbe-Jugendwohngemeinschaft teilnehmen werden.
Eingeläutet wird die Veranstaltung am Dienstag, den 30.04.2013 durch eine Kennenlernparty mit Livemusik und Breakdance im Innenhof des Schlosses Varenholz. Am darauf folgenden Tag findet dann in der Aula der Privaten Realschule von 10.00 – 13.00 Uhr ein großes Schülerforum für die insgesamt ca. 270 Kinder und Jugendlichen im Alter von 7 – 18 Jahren statt. Im Rahmen dieses Forums soll den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, am „Tag der Arbeit“ in einem großen Plenum über ihre Rechte und Pflichten zu diskutieren, Mitbestimmungs- und Beschwerdewege kennen zu lernen und im Rahmen einer großen Gemeinschaft zusammen zu arbeiten. In einer Vielzahl von im Vorfeld durch das Schülerparlament ausgewählter Workshops, unter anderem zu den Themen Mediennutzung, Gruppenregeln/Sanktionen, Schulkleidung oder Lernen/Hausaufgaben, werden die Schülerinnen und Schüler Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung ihres Schul- und Internatsalltages erarbeiten und anschließend im Plenum darüber diskutieren. Die vom Plenum verabschiedeten Vorschläge und Wünsche werden von den gewählten Vertretern des Schülerparlaments abschließend an die Schul- und Internatsleitungen der drei beteiligten Einrichtungen herangetragen und deren Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
Sollten die Kinder und Jugendlichen bei der Ausübung ihres Rechtes auf Teilhabe und Partizipation behindert oder nicht ernst genommen werden, haben sie jederzeit die Möglichkeit, entweder eine Beschwerde persönlich vorzubringen oder aber ein schriftliches Beschwerdeverfahren einzuleiten. Jeder Schüler und jede Schülerin von Schloss Varenholz, Gut Böddeken und der Grabbe-Jugendwohngemeinschaft ist über die Möglichkeiten und Wege der Beschwerdeführung informiert, wird im Prozess der Beschwerde begleitet und zeitnah über das Ergebnis der Bearbeitung seiner Beschwerde unterrichtet.