Karlsruhe/München (dapd). Die Kritik an der Sitzplatzvergabe für den NSU-Prozess in München schlägt immer höhere Wellen. Inzwischen ging beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ gegen die vom Oberlandesgericht München verfügte Zuteilung ein. Wie Gerichtssprecher Wilfried Holz am Samstag der Nachrichtenagentur dapd in Karlsruhe sagte, richtet sich der Antrag gegen die Akkreditierungsbestimmungen und die Nichtzulassung des türkischen Mediums in dem für die Presse bestimmten Bereich. Die Zeitung greift laut Holz in ihrer Verfassungsbeschwerde mehrere Grundgesetzartikel auf und rügt Verstöße gegen die Pressefreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen die Gleichbehandlung. Mit einer Entscheidung des 1. Senats sei in absehbarer Zeit zu rechnen, auf jeden Fall vor Prozessbeginn, sagte der Sprecher. Der genaue Termin stehe aber nicht fest, dies hänge auch vom Aufwand der Prüfung ab. Die türkische Zeitung „Sabah“ fühlt sich auch in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel hatte in der vergangenen Woche dem ZDF gesagt: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Enormer Imageschaden für Deutschland Kritik am Vorgehen des Gerichts kommt auch vom Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD). „Die politische Dimension ist verkannt worden“, sagte Ude der „Süddeutschen Zeitung“. Schon jetzt sei der Imageschaden für Deutschland enorm. Ude nannte es „unbegreiflich“, dass das Oberlandesgericht bislang nicht erkannt habe, dass die türkische und die griechische Seite berücksichtigt werden müssten. Wenn das Gericht dies nicht sicherstelle, werde die internationale Resonanz verheerend sein. Um den Streit zu entschärfen, hofft Ude darauf, dass das Gericht im Verhandlungssaal zusätzliche Stühle aufstellen lässt: „Meistens ist bei der Bestuhlung bei gutem Willen noch eine zusätzliche Reihe möglich, das weiß jeder Konzertveranstalter.“ Der Fraktionschef der Thüringer Linken schlug unterdessen neben einer Videoübertragung vor, das Versenden von Mitteilungen über den Kurznachrichtendienst Twitter aus dem laufenden Prozess zu erlauben. Die Justiz müsse im digitalen Zeitalter die Chancen zusätzlicher Übertragungswege und neuer Medien ebenso ergreifen, wie sie sich deren Herausforderungen stellen müsse, sagte er. Der Münchner Strafrechtler Bernd Schünemann warnte indes vor einer Videoübertragung in einen Nebenraum. So ein Vorgehen sei nicht zulässig. „Denn damit würde in einem Saal Öffentlichkeit hergestellt, der nicht unter der Kontrolle des Vorsitzenden Richters steht“, sagte Schünemann der dapd. Der Vorsitzende Richter müsse aber die Ordnung im Saal kontrollieren. Ein Wachtmeister könne dies nicht tun. Spielraum bei der Akkreditierung Schünemann sagte, er sehe „noch Spielraum“ bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Form der Zulassung von Journalisten. „Es gibt kein Gesetz, das diese einmal getroffene Entscheidung des Gerichts zum Akkreditierungsverfahren für sakrosankt erklärt.“ Ursprünglich könne es eine vertretbare Lösung gewesen sein, nach dem Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) vorzugehen. Wenn nun aber eine Schieflage entstanden sei und wichtige Medien nicht berücksichtigt wurden, könnte man das Akkreditierungsverfahren „noch einmal modifizieren“, etwa in Form einer „Topf“-Lösung für lokale, überregionale deutsche und ausländische Medien. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich vom 17. April an die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind auch vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle. Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht der Mordopfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. dapd (Politik/Politik)
Wachsender Unmut über Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen