Karlsruhe (dapd). Der Streit um reservierte Plätze im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht vor das Bundesverfassungsgericht. Die türkische Zeitung „Sabah“ mit Sitz in Deutschland kündigte an, unter Berufung auf die Pressefreiheit in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Das Blatt fühlt sich in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Das Oberlandesgericht verwies am Donnerstag auf die angekündigte Klage und erklärte, Anfragen zur Platzvergabe zunächst nicht mehr zu beantworten. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel sagte dem ZDF: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält die angekündigte Klage für aussichtsreich. „Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage zum Anlass nimmt, darauf hinzuweisen, dass die geltenden Gesetze auch etwas großzügiger ausgelegt werden können“, sagte Battis der „Berliner Zeitung“ (Freitagausgabe). „Man muss das nicht so rigide handhaben, wie das Oberlandesgericht München es tut“, sagte Battis. So sehe er durchaus die Möglichkeit, den Prozess per Videokamera in einen weiteren Saal zu übertragen. Das Bundesverfassungsgericht selbst übertrage Verfahren ja ebenfalls in andere Säle, wenn auch nur akustisch. Battis bezeichnete das Verhalten des Gerichts als „absurd, wenn man sieht, was da auf dem Spiel steht“. Die OLG-Pressestelle bat am Donnerstag die Journalisten in einer Mitteilung, bis auf weiteres von Anfragen abzusehen, da sie diese vorerst „weder schriftlich noch mündlich/telefonisch bearbeiten kann“. „Mehr Sensibilität“ erwünscht Der türkische Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslioglu, forderte unterdessen vom Oberlandesgericht mehr Fingerspitzengefühl. Er respektiere die Unabhängigkeit des Gerichts, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“. Aber „auf der anderen Seite muss man auch mit mehr Sensibilität die ganze Sache angehen“. Auch für den Botschafter ist im Gerichtssaal kein Platz reserviert. Acht seiner Landsleute seien von einer rassistischen Gruppe ermordet worden, sagte Karslioglu. Es sei seine Pflicht, die Opferfamilien zu begleiten. Der Botschafter wies auch den Vorwurf zurück, die türkischen Medien hätten die Anmeldefrist beim Gericht verschlafen. Das Anmeldeverfahren sei nicht so ganz durchsichtig gewesen, sagte er. In drei Stunden seien bereits alle Plätze vergeben gewesen. Das erste türkische Medium habe sich nach fünf Stunden gemeldet. Da könne nicht von Verschlafen von Fristen gesprochen werden. Er habe die deutschen Behörden gebeten, eine sensible Lösung zu finden – zumal es auch für Deutschland sehr wichtig sei, bei so einem wichtigen Prozess mehr Rücksicht zu zeigen. Er würde nicht so weit gehen zu sagen, dass das deutsch-türkische Verhältnis beschädigt sei, erklärte der Botschafter: „Deutschland und die Türkei, die verständigen sich auf der höchsten Ebene.“ Aber er wünsche sich ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl. Zehn Angehörige kommen nicht zum Prozessbeginn Nach Einschätzung der Ombudsfrau der Bundesregierung für Angehörige der Neonazi-Opfer, Barbara John, könnte der türkische Botschafter einen Platz von einem der Nebenkläger erhalten. John sagte dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe): „Von den vom Gericht eingeplanten 71 Nebenklägern werden definitiv zum Prozessbeginn am 17. und 18. April zehn Angehörige nicht erscheinen.“ Sie wollten erst dann kommen, wenn die jeweiligen Morde an ihren Angehörigen verhandelt werden. „Einige wollen Frau Zschäpe auch nicht sehen“, sagte John. Die SPD-Politikerin Lale Akgün sagte dem Nachrichtensender n-tv: „Ich denke, dass die deutschen Behörden im Moment nichts unterlassen, was auch einen Hauch von Misstrauen zulassen dürfte.“ Die deutschen Behörden seien „sehr, sehr akribisch“ und gingen sehr vorsichtig vor, „damit bloß alles auf den Tisch kommt, was auf den Tisch kommen muss“. Akgün warnte vor populistischen Äußerungen und mahnte: „Wir sollten eigentlich miteinander dafür sorgen, dass die Lage sich entspannt und nicht noch mehr zuspitzt.“ SPD-Parteizeitung soll auf Platz verzichten Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, forderte die SPD auf, die Akkreditierung der Parteizeitung „vorwärts“ für den NSU-Prozess zurückzugeben. „Es gehört eine ziemliche Unverfrorenheit dazu, das Oberlandesgericht München wegen der Vergabe der Journalistenplätze für den anstehenden NSU-Prozess scharf zu kritisieren, während man einen der knappen Plätze mit seinem Parteiblatt blockiert“, kritisierte Müller. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ab 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Daneben angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht NSU-Opfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Für Zuschauer stehen weitere 50 Plätze zur Verfügung. dapd (Politik/Politik)
Streit über Platzvergabe im NSU-Prozess beschäftigt Karlsruhe
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Peer-Michael Preß
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