Berlin (dapd). Korrupten und bestechlichen Ärzte könnten schon bald Geld- oder Gefängnisstrafen drohen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will nach Informationen des „Tagesspiegels“ (Mittwochausgabe) ein entsprechendes Verhalten noch in dieser Legislaturperiode verbieten. Die Zeitung beruft sich auf ein Konzept aus dem Ministerium. Die darin beschriebene neue Strafvorschrift, die Vorteilsnahme genauso verbieten soll wie Vorteilsgewährung, soll für alle Berufsgruppen gelten, „die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“. Personal, das gegen die geplante Vorschrift verstößt, droht den Angaben zufolge eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis. Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 entschieden, dass sich ein Arzt nicht strafbar macht, wenn er etwa für die Verordnung eines Medikaments einer bestimmten Pharmafirma Geld annimmt. Gleichzeitig hatten die Bundesrichter aber signalisiert, dass sie politischen Handlungsbedarf sehen. dapd (Politik/Politik)
Zeitung: Bahr will Korruption bei Ärzten unter Strafe stellen
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Peer-Michael Preß
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