Berlin (dapd). Die gängige Praxis der Rabattverträge zwischen Pharmafirmen und Krankenkassen geht nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz oftmals zulasten der Kranken. Es stimme nicht, dass sich Ersatzmedikamente (Generika) nur in Farbe, Form und Größe vom Original unterschieden, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Dienstag in Berlin. Zwar sei der Wirkstoff derselbe, Generika enthielten jedoch häufig andere Hilfsstoffe. Dadurch können sie unterschiedlich wirken und andere Nebenwirkungen auslösen als das Original. Wenn ein Patient beispielsweise ein Generikum mit einer 125-prozentigen Wirksamkeit erhalte, sei die Dosis viel höher als beim Original. Für die Zulassung eines Generikums würden jedoch fast keine Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit vorausgesetzt. In Deutschland lebten 27 Millionen chronisch Kranke, darunter 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen, die von der Regelung besonders betroffen seien. Viele von ihnen nähmen täglich mehr als 13 verschiedene Medikamente ein, gab Brysch zu bedenken. Da seien Unverträglichkeiten vorprogrammiert. Vor allem, weil die Wirksamkeit eines Generikums praktisch kaum getestet werde. Für Patienten sei das Rabattsystem außerdem undurchsichtig. Sie erführen nicht, mit welcher Pharmafirma ihre Krankenkasse einen solchen Vertrag geschlossen habe und könnten nur darauf hoffen, dass sie das Generikum gut vertrügen. Dabei sollten Medikamente wie etwa Antidiabetika, Psychopharmaka oder blutdrucksenkende Mittel nur unter ärztlicher Aufsicht gewechselt werden. Die Krankenkassen sparten zwar durch Rabattverträge Milliarden ein, es gebe aber keine Statistik über Folgeschäden. Brysch forderte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, Transparenz in die Rabattvertragsregelung zu bringen. Seit 1. April 2013 gelten viele neue Rabattverträge. Für Patienten bedeutet das einen möglichen Wechsel des Präparates. ( www.patientenschuetzer.de ) dapd (Politik/Politik)
Kritik an Rabattverträgen
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen
Ich habe im Ratgeber der tageszeitung nd gelesen, dass patienten das recht haben, beim arzt darauf zu bestehen, dass sie ihr „Originalmedikament“ weiterhin erhalten können. wo kann man dazu etwas Konkreteres erfahren? Müßten über diesen Sachverhalt nicht die Selbsthilfeverbände insbesondere für chronisch kranke und behinderte Menschen
Aufklärung leisten? Mir sind Betroffene bekannt, die unter neuen Nebenwirkungen leiden und verunsichert sind, da einige Ärzte zu große Belastungen ihres Budgets fürchten und außerdem die KK darauf bestehen, dass das „Ersatzmedikament“ ihrer „Rabattfirmen“ zu verordnen ist..
Als Mitbegründerin und langjärige ehrenamtliche Mitarbeiterin einer Selbsthilfeorganisation kann ich nicht verstehen, dass die Betroffenen nicht mobilisiert werden, wenn sie nicht ehrlich aufgeklärt und auf ihre Rechte hingewiesen werden.Auch in den Medien hört und liest man zu wenig darüber.es ist bedauerlich, dass wir in einer gesellschaft leben, in der sich alles primär um das Geld dreht und der Patient erst eine ökonomische Kategorie, dann erst Mensch ist.