Berlin (dapd). Am 1. April tritt eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die weniger Verkehrsschilder und mehr Sicherheit für Radfahrer bringen soll. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte am Donnerstag in Berlin, ein Abbau von „Überbeschilderung“ könne zu mehr Sicherheit beitragen. „Der Grundsatz lautet: So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“, erklärte Ramsauer. „Die allgemeinen Regeln reichen oftmals aus.“ Konkret gilt auf Fahrradschutzstreifen generell ein Parkverbot. Deshalb müssen dort künftig nicht auch noch Parkverbotszeichen aufgestellt werden. Das neue generelle Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen hat zur Folge, dass dort keinen Überholverbotszeichen mehr gebraucht werden. Selten in der Praxis benötigte Zeichen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen aufgestellt werden, einige Verkehrszeichen werden ganz aus dem Katalog gestrichen. Dazu gehört beispielsweise das Schild mit dem Hinweis „Ufer“. Für Radler bringt der 1. April nicht nur höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung soll es auch mehr Sicherheit im Radverkehr geben. Deshalb gilt künftig auf allen Radwegen Parkverbot. Auch darf in Fahrradstraßen nicht mehr schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Zudem kann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen in Zukunft darauf hingewiesen werden, dass eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Linke Radwege können künftig durch das alleinstehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar geregelt: Nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen maximal zwei Kinder mitnehmen, die jünger als sieben Jahre sein müssen. Zeitgleich mit der neuen Straßenverkehrsordnung bringt der neue Bußgeldkatalog schärfere Strafen für Rüpel-Radler: Auf Wunsch der Länder werden die Verwarnungsgelder um 5 bis 10 Euro angehoben. dapd (Politik/Politik)
Ab 1. April kann der Schilderwald gelichtet werden
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Peer-Michael Preß
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