Wiesbaden (dapd-hes). Die hessische Landesregierung setzt nach der Klage gegen den Länderfinanzausgleich auf eine umfassende Neuordnung des zugrunde liegenden Systems. Bei der Vorstellung der 87 Seiten umfassenden Klageschrift sprach sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden auch für mehr Rechte der Länder bei der Erhebung von Steuern aus. Die Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich bezeichnete er erneut als „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass nur drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Das System sei in eine Schieflage geraten, zumal die Geberländer am Ende finanziell schlechter dastünden als die Bundesländer, denen sie Hilfe leisteten. Bouffier und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) betonten aber, mit Einreichung des Normenkontrollantrags beim Bundesverfassungsgericht sei die Verhandlungstür nicht zugeschlagen. Ohnehin sei bereits ein Zeitplan bis zum Jahr 2019 vereinbart, in dem der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form regulär ausläuft. Die beiden klagenden Länder Hessen und Bayern setzten aber auf entscheidende Vorgaben der Verfassungsrichter für die nach dem Urteil neu auszuhandelnden Gesetze. Bouffier beklagte, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. Opposition spricht von „Wahlkampfgetöse“ Der Regierungschef sprach von einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil den Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden und sie somit von steuerstarken zu finanzschwachen Bundesländern würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Aber auch die unterschiedliche Einwohnergewichtung und das Maß der Anrechnung der Gemeindefinanzkraft werden in der Klageschrift angegriffen. Das derzeitige System gebe keinerlei Anreiz zum Sparen, sondern belohne durch höhere Einzahlungen noch diejenigen, die reichlich Geld ausgäben und Schulden machten. Auf Dauer könne es auch den schwachen Ländern nicht helfen, wenn die starken selbst immer schwächer würden. Selbst das steuerstarke Hamburg sei jetzt zum Nehmerland geworden. Zudem gebe es im Vergleich zu früheren Klagen gegen den Länderfinanzausgleich eine entscheidende Neuerung. Dem Ausgleichsgebot des Grundgesetzartikels 107 stehe jetzt die ebenfalls in der Verfassung verankerte Schuldenbremse gegenüber. Justizminister Hahn sagte, nach Einreichung der Klage könnten die Nehmerländer mit Hessen und Bayern „nicht länger Jojo spielen“. Vielleicht werde ihnen die Anrufung Karlsruhes einen „Schubser“ geben und die Verhandlungsbereitschaft stärken. Auf Kritik stieß das Vorgehen der Landesregierung bei der Landtagsopposition. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, nannte es „reines Wahlkampfgetöse“. Bouffier müsse sich entscheiden, ob er verhandeln oder klagen wolle. Von „billigem Wahlkampfgetöse“ sprach Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir, und der Vorsitzende der Linksfraktion, Willi van Ooyen, forderte stattdessen konstruktive Gespräche mit den anderen Ländern. dapd (Politik/Politik)
Hessen setzt mit Klage auf umfassende Neuordnung des Systems
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Peer-Michael Preß
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