Frankfurt/Main (dapd). Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat eine Schadenersatzklage in Höhe von 9,5 Millionen Euro von Lufthansa, Air Berlin und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport abgewehrt. Für Umsatzeinbußen der Unternehmen durch einen Vorfeld-Streik im Februar 2012 sei die Lotsenvereinigung nicht haftbar zu machen, entschied das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main am Montag. Die GdF hatte den Ausstand im vergangenen Jahr während eines Tarifstreits mit Fraport organisiert, die Airlines waren davon nur mittelbar betroffen. Durch den Streik waren auf dem Rhein-Main-Airport 1.700 Flüge ausgefallen. Die Lufthansa will letztinstanzlich aber vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt klären lassen, ob in einem Arbeitskampf unbeteiligten Dritten Schadenersatz zusteht. Die GdF konnte 2012 zwei ähnliche Klagen abwehren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Fluglotsen müssen nach Vorfeld-Streik keinen Schadenersatz leisten
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Peer-Michael Preß
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