Landgericht Chemnitz weist Klage gegen Ökostrom-Umlage zurück

Landgericht Chemnitz weist Klage gegen Ökostrom-Umlage zurück Chemnitz/Treuen (dapd). Der Kampf mittelständischer Unternehmen gegen steigende Energiekosten durch die Ökostrom-Umlage geht in die nächste Runde. Exemplarisch hatten bundesweit drei Textilfirmen gegen die von den Stromkunden zu zahlenden Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geklagt. Am Freitag wies auch das Landgericht Chemnitz die Klage der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen gegen Umlage ab. Mit Unterstützung des Gesamtverbands textil+mode wollen die Kläger notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Vowalon hatte den Energieversorger EnviaM auf Rückzahlung der EEG-Umlage in Höhe von mehr als 12.000 Euro für März 2012 verklagt. Auf Grundlage eines Gutachtens des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen hält das Unternehmen die staatlich festgelegte Abgabe für eine verfassungswidrige Sonderabgabe analog dem früheren „Kohlepfennig“. Sie sei außerdem in der Summe zu hoch und damit wettbewerbsschädigend für kleine und mittlere Unternehmen. Für Energie-Großverbraucher gebe es dagegen großzügige Sonderregelungen. Die Chemnitzer Richterin Petra Kürschner sagte, bei der Umlage handle es sich um eine „noch zulässige Preisregelung“. Sie diene zur Finanzierung der festgeschriebenen Vergütung für Ökostrom. Es sei legitim, dass der Staat zur Erreichung politischer Ziele, in diesem Falle der Energiewende, Bedingungen festlege. Preisregulierungen wie die EEG-Umlage gebe es auch in anderen Bereichen, beispielsweise Mindestvergütungen im Arbeitsrecht. Umlage mit „Kohlepfennig“ nicht direkt vergleichbar Kürschner sieht keine direkte Analogie zu dem einst erhobenen „Kohlepfennig“ zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus. Diesen Aufschlag hatte das Bundesverfassungsgericht 1994 als unzulässige Sonderabgabe, über die das Parlament keine Kontrolle hatte, gekippt. Die EEG-Umlage werde nicht als eine Art Sonderfonds durch den Staat verteilt, sagte die Richterin. Für Vowalon-Geschäftsführer Gregor Götz war die Entscheidung keine Überraschung. Die Landgerichte Bochum und Stuttgart hatten gegen die Textilveredlung Drechsel GmbH aus Selb in Bayern und die Spinnerei Uhingen in Baden-Württemberg ähnlich entschieden. „Auch wir legen nun Berufung am Oberlandesgericht ein“, kündigte Götz an. Nach Erhalt des schriftlichen Urteils voraussichtlich in der nächsten Woche hat er dazu vier Wochen Zeit. Trotz vieler Ideen und Vorstöße zur Finanzierung der Energiewende fühlt sich der Mittelständler von der Politik allein gelassen. Da der Energiegipfel der Bundesregierung am Donnerstag keinen Fortschritt hinsichtlich der ständig steigenden Stromkosten gebracht habe, „sind wir jetzt umso mehr gefragt, die Sache durchzuziehen“, sagte Götz. Die Aufwendungen allein für die EEG-Umlage stiegen bei Vowalon 2013 um 90.000 Euro, so dass das Unternehmen weit über eine Viertelmillion Euro zusätzlich zum Strompreis abführen müsse. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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