Berlin (dapd). Die Länder wollen beim Bundestag Druck machen, noch vor der Wahl ein schärferes Gesetz gegen Bestechung von Abgeordneten zu beschließen. Beim Thema Korruption gebe es eine „wohl einmalige Geschlossenheit“, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Donnerstag in Berlin. SPD, Grüne, Linke, der Bundesverband der Deutschen Industrie, 26 von 30 der größten DAX-Konzerne und Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International und Abgeordnetenwatch zögen an einem Strang. Im Auftrag der Justizministerkonferenz hat Nordrhein-Westfalen jetzt einen Entwurf für ein Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten fertig gestellt, der am (morgigen) Freitag in die Länderkammer eingebracht wird. Es gehe nicht darum, die überwiegende Zahl der ehrlichen und anständigen Abgeordneten zu kriminalisieren, sagte Kutschaty. „Wir wollen nur die wenigen schwarzen Schafe bestrafen, die der Demokratie insgesamt großen Schaden zufügen.“ Der Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen sieht vor, schon den Versuch der Bestechung unter Strafe zu stellen. Geahndet werden sollen auch sogenannte Dankeschön-Spenden, bei denen die Zuwendungen erst fließen, wenn der Abgeordnete bereits wie gewünscht abgestimmt hat. Strafbar werden sollen außerdem Zuwendungen an Dritte, beispielsweise an Familienangehörige der Abgeordneten. Der Mitbegründer von abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, begrüßte den Vorstoß von Nordrhein-Westfalen. Er warf der Bundesregierung vor, strengere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung zu blockieren. Nach der Initiative des Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), der kürzlich zusammen mit der Opposition einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vorgelegt habe, verweigere sich bislang die FDP einer gesetzlichen Regelung. Jetzt sei „Druck von allen Seiten“ nötig, damit es rasch zu einem neuen Gesetz für Mandatsträger in Bund, Land und Kommunen komme. Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 bis heute nicht unterzeichnet. Kutschaty nannte die Weigerung, eine Konvention, der bereits mehr als 160 Staaten beigetreten sind, in deutsches Recht umzusetzen, „schlicht unwürdig“. Auch die DAX-Konzerne forderten die Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung. Denn im internationalen Bereich verlangten viele Auftraggeber die Umsetzung der UN-Konventionen im Bereich der Korruptionsbekämpfung. „Daher verlieren die deutschen Unternehmen durch die Untätigkeit der Bundesregierung Aufträge“, sagte der SPD-Politiker. Zwar ist seit 1994 die Abgeordnetenbestechung strafbar und kann nach Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Aber dieser Paragraf gelte ausschließlich für Wahlen und Abstimmungen innerhalb der Volksvertretung, erklärte Kutschaty. „Wir wissen doch alle, dass sich der eigentliche Meinungsbildungsprozess regelmäßig in Arbeitskreisen und Fraktionen vollzieht.“ Darüber hinaus seien nach geltender Rechtslage immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte genauso straffrei wie Zahlungen an Verwandte und Sportvereine. Auch die Dankeschön-Spenden würden nicht erfasst. Daher sei der besagte Paragraf praktisch nicht angewendet worden: „Wir können auch von einem Pudel sprechen, der nur dann zubeißt, wenn er einmal nicht mehr weglaufen kann.“ Für den Justizminister wird das Ganze aber „geradezu ein Stück aus dem Tollhaus“, wenn man sich vor Augen führe, dass die Bestechung ausländischer Abgeordneter (nach Paragraf 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung) in weiterem Umfang strafbar sei als die Bestechung inländischer Mandatsträger. Denn im zweiten Fall werde nicht nur Kauf oder Verkauf einer Stimme für eine Wahl oder Abstimmung geahndet. Strafbar sei auch jede mit dem Mandat zusammenhängende sachfremde Interessenwahrnehmung sogar in der Zukunft. Auch im Interesse der sozialen Gerechtigkeit müsse endlich gehandelt werden, meinte der Justizminister. „Denn in Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, oder einer Kassiererin, weil sie einen auf dem Boden liegenden Pfandbon einlöst, kann es einem Abgeordneten nicht erlaubt sein, für seine Tätigkeit einen Koffer voll Bargeld straffrei in Empfang zu nehmen.“ Der Bundesrat wird am Freitag noch nicht über den Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen abstimmen, sondern ihn zur Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer überweisen. dapd (Politik/Politik)
Nordrhein-Westfalen macht Druck beim Thema Abgeordneten-Bestechung
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Peer-Michael Preß
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