Bei jeder Firmengründung stellt sich eine zentrale Frage: Unter welchem Namen biete ich meine Waren und Dienstleistungen an?
Jeder Firmengründer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit seinem Firmennamen in bestehende Namensrechte eingreifen kann. Diese Namensrechte können in Form von älteren Firmennamen oder Markeneintragungen bestehen. Deshalb sollte vor Eintragung eines Firmennamens ins Handelsregister eine Prüfung älterer Rechte vorgenommen werden. Ältere Firmenrechte werden in der Regel auf regionaler Ebene durch die örtlichen Industrie- und Handelskammern abgefragt. Ältere Markenrechte lassen sich beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren. Bei Markenrechten besteht jedoch die unstreitige Besonderheit, dass ein älterer Markeninhaber Unterlassungsansprüche gegenüber einer Benutzung seines Markennamens auch als Firmenbezeichnung erheben kann sofern diese Benutzung sich auch auf eine geringfügig unterschiedliche Firmenbezeichnung bezieht sofern sich das Geschäftsfeld der Firma mit den für die Marke eingetragenen Waren und Dienstleistungen überschneidet. Durch die geschilderte Rahmenbedingung des Markenrechtes empfiehlt sich somit immer auch für die Benutzung einer Firmenbezeichnung eine vorherige Recherche nach gleichen oder ähnlichen Markeneintragungen. Für eine derartige Recherche stehen unterschiedliche Dienstleister bereit. Im ostwestfälischen Raum stellt beispielsweise das Patent- und Innovations-Centrum Bielefeld eine kostengünstige Recherche nach älteren identischen und ähnlichen Markeeintragungen zur Verfügung.
Hat der Firmengründer eine eigenständige Unternehmenskennzeichnung gefunden und tritt unter dieser Unternehmenskennzeichnung im Geschäftsverkehr auf, so entsteht für seine Firmenbezeichnung durch die Benutzung ein Schutz gegenüber der Benutzung der gleichen Firmenkennzeichnung im regionalen Rahmen. Sollte durch eine Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit über den regionalen Rahmen hinaus die Firmenbezeichnung landesweit oder ggf. europaweit geschützt werden, so empfiehlt sich die Eintragung des Firmennamens als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Die Registrierung hat den Vorteil, dass der Benutzungsnachweis eines Firmennamens bei Streitigkeiten mit Wettbewerbern entfallen kann. Darüber hinaus ist durch eine nationale oder europaweite Markeneintragung automatisch die territoriale Erstreckung der Schutzwirkung der Firmenbezeichnung festgelegt. Darüber hinaus bietet die Markeneintragung den Vorteil, dass nicht nur die Dienstleistung einer Firma, sondern auch die mit dem Firmennamen gekennzeichneten Produkte gegenüber Waren mit gleicher oder ähnlicher Kennzeichnung abgesichert sind.
Der Schutz eines Firmennamens als Marke hat somit folgende Vorteile: Ein beweisbarer Zeitpunkt der Benutzungsaufnahme und Schutzwirkung, ein territorialer Schutz auf nationaler oder europäischer Ebene – auch bei erst späterer Erweiterung der Firmenaktivitäten auf ein größeres Gebiet – sowie ein kennzeichnungsmäßiger Schutz der von der Firma hergestellten und mit dem Firmennamen gekennzeichneten Produkte.
Fragen zum Thema werden jeden ersten Donnerstag im Monat in einer kostenfreien Erstberatung durch Patentanwälte der Region beantwortet. Für die Vermittlung wenden sie sich an das Patent- und Innovations-Centrum Bielefeld.
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