Karlsruhe (dapd). In deutschen Strafprozessen kann es den umstrittenen „Deal“ zwar weiterhin geben – informelle Urteilsabsprachen sind künftig aber „unzulässig“. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung zum Deal sei „trotz erheblicher Vollzugsdefizite“ derzeit noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Solche Urteilsabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach dem Motto „Mildere Strafe gegen ein Geständnis“ müssen demnach transparent sein und ausführlich in der Hauptverhandlung protokolliert werden. Verfassungswidrig seien hingegen die in der Vergangenheit häufig praktizierten „informellen“ Deals. Karlsruhe zeigt die „gelbe Karte“ Für die Bundesregierung kommentierte Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) in Karlsruhe die Entscheidung mit den Worten: „Der Deal hat heute nicht die rote Karte durch Karlsruhe erhalten, aber die gelbe Karte.“ Die Karlsruher Richter betonten, der Gesetzgeber müsse „die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten“ und gegebenenfalls nachbessern. Dies sei aber nicht nur ein Hinweis an die Politik, sondern „eine sehr ernst gemeinte Mahnung an alle Akteure in einem Strafverfahren“, betonte Voßkuhle. „Sie, die Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind es, die im Alltag dafür Sorge tragen müssen, dass die verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze des Strafverfahrens nicht durch allgemeine Praktikabilitätserwägungen überspielt werden, auch wenn dies im Einzelfall viel Aufwand und Mühe kostet“, sagte Voßkuhle in einem eindringlichen Appell. Kein „Handel mit der Gerechtigkeit“ In Zeiten der Personalknappheit und wachsender Arbeitsbelastung der Strafjustiz solle das sogenannte Verständigungsgesetz die Funktionsbedingungen des rechtsstaatlichen Strafprozesses sichern helfen. Es stelle daher – anders als von Kritiken moniert – keine Einladung zum „Handel mit der Gerechtigkeit“ dar, sondern solle einen solchen Handel gerade verhindern, betonte Voßkuhle. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic forderte, nun müsse „eine gesonderte Strafvorschrift für die an illegalen Deals Beteiligten geschaffen werden“ – mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. „Nur dann, wenn den an illegalen Absprachen beteiligten Richtern und Staatsanwälten klar ist, dass sie mit einer illegalen Absprache ihren Job riskieren, kann sichergestellt werden, dass sie sich auf derartige Absprachen gar nicht erst einlassen“, erklärte Neskovic. Das Bundesverfassungsgericht habe zurecht ein erhebliches Vollzugsdefizit beim Deal festgestellt. „Es ist jedoch Ausdruck betrübter Ratlosigkeit, wenn das Bundesverfassungsgericht die Beteiligten im Ergebnis lediglich zu mehr Rechtstreue aufruft“, kritisierte der frühere Linke-Abgeordnete. dapd (Politik/Politik)
Gelbe Karte für den Deal im Strafprozess
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Peer-Michael Preß
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